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Die Seite für die
Schwerbehindertenvertretung

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Betrieb

Letzte Änderung am 11.05.2012

 
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schwbv.de

Neue Urteile:
- Freistellung für den zweiten Stellvertreters zur Schulung möglich
- Arbeitsgericht für Streit in kirchlicher Einrichtung nicht zuständig

- Das Hamburger Modell ist jetzt immer durchzuführen!


Praktische und rechtliche Situation der Schwerbehindertenvertretungen
Gewählte Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind ein wichtiges Element zur Gewährleistung von Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung. Sie leisten oft als Ehrenamtliche eine existenzsichernde, aber oft aufwendige Arbeit. Viele SBV kritisieren fehlende Durchsetzungsmöglichkeiten, um die Interessen ihrer schwerbehinderten oder gleichgestellten Kolleg/innen dauerhaft zu verbessern. Die Position der SBV ist zu stärken.
Kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" an die Bundesregierung
Neuer Schwerbehindertenausweis kommt
Künftig wird der Schwerbehindertenausweis in Plastik gefertigt und dasselbe kleine Format haben wie der neue Personalausweis, der Führerschein und Bankkarten. Er wird damit benutzerfreundlicher. Außerdem enthält er den Nachweis der Schwerbehinderung erstmals auch in englischer Sprache. Für Blinde wird die Buchstabenfolge sch-b-a in Brailleschrift aufgedruckt, damit diese Menschen ihren neuen Schwerbehindertenausweis besser von anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können.
Die mit dem Ausweis verbundenen Rechte bleiben unverändert. Der neue Ausweis kann ab dem 1. Januar 2013 ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 werden jedoch nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Die vorhandenen alten Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. 
Daten und Fakten
• Ausweis heute 13,5 mal 9,5 Zentimeter aus Papier
• Ausweis künftig aus Plastik im Bankkartenformat (weiterhin kostenlos)
• Beiblatt mit Wertmarke wird ebenso wie der Ausweis im ID1-Format ausgestellt, allerdings nicht in Plastik, sondern auf Papier
• neuer Ausweis kann ab dem 1.1.2013 ausgestellt werden (Ausweisausgabe erfolgt durch die Länder)
• den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest
• spätestens ab dem 1.1.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt
• vorhandene alte Ausweise bleiben gültig. Es müssen also nicht alle im Umlauf befindlichen SB-Ausweise umgetauscht werden
Neuerscheinung:

Schwerbehindertenrecht Basiskommentar
zum SGB IX mit Wahlordnung

11. Auflage - 2012 -  550 Seiten - ISBN 978-3-7663-6147-9


31.März - Zur Erinnerung - § 80 (2) SGB IX
Die Arbeitgeber haben der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit einmal jährlich bis spätestens zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr, aufgegliedert nach Monaten, die Daten anzuzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Ausgleichsabgabe notwendig sind.
Der Anzeige sind das nach Absatz 1 geführte Verzeichnis sowie eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zur Weiterleitung an das für ihren Sitz zuständige Integrationsamt beizufügen.
Dem Betriebs- bzw. Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung ist je eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zu übermitteln.


Neues Urteil:
- BAG stärkt Überwachungsrecht von Betriebsräten Endlich Klarheit beim BEM bzgl. Datenschutz

- 2700€ Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers bei der Einstellung



Zusammenfassung vom VdK-Hessen zur Rechtsprechung von EuGH und BAG zum Urlaubsrecht bei Langzeitkrankheit ...hier


Gehörlosengeld
Kleine Anfrage des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 06.10.2011 betreffend mögliche Einführung eines Gehörlosengeldes in Hessen und Antwort des Sozialministers ....hier


Urteil:

- Anspruch auf Beschäftigung gemäß § 81 Abs. 4 SGB IX


Erhöhung der Ausgleichsabgabe gemäß § 77 Abs.3 SGB IX ab 01.01.2012
Erfüllungsquote heute (monatlich) künftig (monatlich
3 bis < 5% 105 € 115 €
2 bis < 3% 180 € 200 €
0 bis < 2% 260 € 290 €


Versorgungsmedizin-Verordnung (Knochentabelle) geändert:
Gegenstand der Änderungsverordnung ist u.a. die Neuformulierung bei chronischen Bluterkrankungen

Aktuelle Urteile:

- Arbeitgeber müssen Besetzung freier Stellen mit Schwerbehinderten prüfen
- Abhören von Gesprächen durch die SBV / Wirksamkeit einer Kündigung

Urteil zur Gleichstellung von Beamten
Die Unkündbarkeit eines Beamten steht bei Vorliegen besonderer Umstände einer Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten nicht entgegen.
Bundessozialgericht - B 7 AL 6/10 R


Urlaub und Langzeiterkrankung
Das Thema ist und bleibt aktuell. Die Entwicklung der Rechtsprechung seit der „Schultz-Hoff-Entscheidung“ des EuGH aus Januar 2009 (Az. C-350/06) belegt, dass Urlaubsansprüche in diesen Fällen grundsätzlich nicht verfallen.
Der „angesammelte“ Urlaubsanspruch des Langzeiterkrankten wandelt sich aber nicht unmittelbar in einen Abgeltungsanspruch.
Wie das BAG nunmehr im Einklang mit seinen Entscheidungen vom 19. Mai 2009 (9 AZR 477/07) und 21. April 2009 (9 AZR 391/08) ausdrücklich klargestellt hat, ist der „angesammelte“ Urlaub vom Arbeitnehmer grundsätzlich in Natura zu nehmen, sofern er nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit seine Beschäftigung fortsetzt.
Dieser Urlaub unterliegt dann der gleichen Verfallsfrist wie der Urlaubsanspruch des Jahres, in dem die Arbeitstätigkeit weitergeführt ist. Der Arbeitnehmer muss folglich, ggf. unter Beachtung etwaig einschlägiger vertraglicher oder tariflicher Ausschlussfristen, bis zum Ende dieses Jahres seine gesamten Urlaubsansprüche einfordern und in Natura nehmen bzw. nach den üblichen Regeln auf das Folgejahr übertragen.
BAG, Urteil vom 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 -

Nunmehr hat der EuGH mit Urteil vom 22.11.2011 (AZ. C-214/10) seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung weiterentwickelt und entschieden, dass der Jahresurlaubsanspruch eines langfristig arbeitsunfähigen Arbeitnehmers zeitlich beschränkt werden darf. Ein Recht, Urlaubsansprüche unbegrenzt anzusammeln, habe ein über mehrere Jahre erkrankter Arbeitnehmer nicht.
Der EuGH hat in dieser Entscheidung eine tarifvertragliche Regelung, wonach Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub bei Langzeiterkrankung nicht zeitlich unbegrenzt angesammelt werden können, sondern 15 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums erlöschen, als unionsrechtskonform beurteilt.


Neue Urteile:
- Kündigungsschutz von sbM gegen betriebsbedingte Kündigungen gestärkt
- Teilnahmerecht der SBV an den Vorstandssitzungen des Personalrats


Presseerklärung:
10 Jahre - www.schwbv.de
Die Webseite von Hans-Peter Semmler „Die Seite für die Schwerbehindertenvertretung“ feiert Geburtstag. Zehn Jahre betreibt der ehemalige Schwerbehindertenvertreter nun diese Seite zum Thema. Wie er mitteilte, registriert er mittlerweile ca. 30.000 Besucher pro Monat.
Das Projekt ist seit der Gründung im Jahr 2001 zu einem wichtigen Bestandteil der „(Weiter)Bildung“ für die Schwerbehindertenvertretungen geworden. Auch Betriebs- und Personalräte nutzen dieses vielfältige Angebot.
Auf www.schwbv.de gibt es aktuelle Informationen, Allerlei von A-Z, Grundlegendes zu den Wahlen, Pflichten und Aufgaben von Schwerbehindertenvertretungen und eine umfangreiche Urteilssammlung.
Weiterhin wird ein Forum angeboten, dass inzwischen über 12.000 Diskussionsbeiträge aufweist. Die Fragen werden zeitnah beantwortet. Viele "alte Hasen" tragen dazu bei und geben Tipps und Anregungen für die tägliche Arbeit.


Briefmarken
SBV in Aktion:

Briefmarken sammeln für eine gute Sache ....weiter
 

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Am 18. August 2011 feierte das AGG seinen fünften Geburtstag. Ziel des Gesetzes war und ist es, Diskriminierung nicht nur zu verhindern, sondern wirksam zu beseitigen. Fünf Jahre AGG, das heißt auch fünf Jahre Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wir haben in den letzten Jahren rund 12.000 Anfragen bearbeitet, viele Studien veröffentlicht und mit Kampagnen, Publikationen und Schulungen gegen Diskriminierung und für ein vielfältiges Miteinander gearbeitet. ...weiter



Behindertenrechtskonvention
Das Bundeskabinett hat am 3.August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen.


Urteil:
Beteiligung des PersR beim BEM


„einfach machen“  - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ...hier


Zur (Un-) Zulässigkeit der tätigkeitsneutralen Frage nach der Schwerbehinderung
(Urteilsbesprechung Hessisches LArbG, Urt. v. 24.03.2010, Az.: 6/7 Sa 1373/09

Revision vom BAG dazu: 2 AZR 396/10


Neuauflage:
ABC Behinderung und Beruf
Das Online Fachlexikon der Integrationsämter.


Ein kleiner Pin mit großer Wirkung – 10 Jahre SBV-Pin
Vor zehn Jahren, am 01. Juni 2001, hatte Norbert Schmidt die Idee ein äußeres Zeichen für Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderungen zu kreieren. Der Erlös aus dem Verkauf der Pin’s geht an den Integrationskindergarten im Agneshaus, Karlsruhe. Das waren bisher € 1.900,00.
Norbert Schmidt war zwölf Jahre Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung bei der Deutschen Telekom in Karlsruhe und ist heute im Vorruhestand.
Die Kinder und das Team des Kinderhauses Agnes sagen Danke.


Urteil:
- Anspruch auf Telearbeitsplatz?
- Kündigung einer SBV - Wer ist zu beteiligen?


Initiative für ein Teilhabegesetz
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat Anfang Mai 2011 in Berlin einen Entwurf für ein „Gesetz zur Sozialen Teilhabe“ vorgestellt. Der Gesetzentwurf setzt wesentliche Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention um und soll als gemeinsamer Vorschlag der behinderten Menschen an Bundestag und Bundesregierung herangetragen werden. Ziel ist es, das Menschenrecht auf soziale Teilhabe im deutschen Sozialrecht und vorrangig im Sozialgesetzbuch IX zu verankern.


Urteile:
- Schulungsanspruch für Seminare zum Thema "Kündigung"
- Kündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit
- Entschädigung wegen einer Diskriminierung
- Erforderlichkeit einer Schulung über psychisch Kranke


Land Brandenburg:
Richtlinien für die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe schwerbehinderter und diesen gleichgestellter behinderter Menschen in der Landesverwaltung - hier


Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX und Ausgleichsabgabe
Aktuelle Rechtssprechung dazu Teil 1 und Teil 2


Änderungen in der Wahlordnung für die SBV´n im Bereich der Evangelischen Kirche hier


Neues Urteil zum AGG:
Schutz behinderter, aber nicht schwerbehinderter Menschen


Buchbesprechung zum Kommentar von F.J.Duewell zum SGB IX
Dau – Düwell - Joussen
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Nomos Verlagsgesellschaft - 2010 - 1196 Seiten -


Neues Urteil:
Arbeitgeber fragt nach Grad der Behinderung
Entschädigungsanspruch des schwerbehinderten Bewerbers
BEM ohne betriebliche Interessenvertretung
Auskunftsanspruch des BR - BEM- Datenschutz


Dritte Änderung der „Knochentabelle“
Die in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ sind auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft geändert worden. Aktualisiert wurden  u.a. die GdS-Bewertungen spezieller Augenleiden und bei Endoprothesen der Gelenke. Die dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I vom 22. Dezember 2010 S. 2124) hier:
http://www.buzer.de/gesetz/9551/index.htm
 


Neues Urteil:
Fehlendes BEM - Beamte - Dienstunfähigkeit
Keine Prüfung bei Stellenbesetzung durchgeführt - BR darf ablehnen
Inforecht des Betriebsrats beim BEM
Versendung des Wahlausschreibens per E-Mail - Wahlanfechtung


Kündigungsschutz für Wahlvorstand und Wahlbewerber - Wo und wie ist das geregelt?


Parkausweis für schwerbehinderte Menschen läuft Ende 2010 ab
Seit Januar 2001 haben die EU-Mitgliedstaaten sowie auch die EWR-Mitglieder Island, Norwegen und Liechtenstein den standardisierten blauen Parkausweis eingeführt.
Die in Deutschland benutzten Parkausweise für Behinderte behalten bis zum Ablauf, längstens jedoch bis zum 31.12.2010, ihre Gültigkeit. In Deutschland kann man den neuen Ausweis dort beantragen, wo man auch die bisherige, nur im Inland gültige Ausnahmegenehmigung erhalten hat, also in der Regel beim Straßenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung. Bei dem neuen EU-Parkausweis ist ein Passbild erforderlich. Weitere  Informationen hier:


Aktueller Stand der Arbeitslosenquote
Nach Informationen aus dem Büro des Bundesbehindertenbeauftragten stieg die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die arbeitslos gemeldet sind an, während die allgemeine Zahl der arbeitslosen Menschen im August und im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist.
"Laut Bundesagentur für Arbeit betrug die Zahl aller Arbeitslosen im August 2010 3.188.122. Darunter sind 176.787 schwerbehinderte Arbeitslose. Im Vergleich zu Juli 2010 waren im August 2010 insgesamt 3.678 oder 0,11 Prozent weniger Menschen arbeitslos. Bei den schwerbehinderten Arbeitslosen stieg der Wert um 2.261 oder 1,3 Prozent. Gegenüber August 2009 gab es insgesamt 283.391 oder 8,2 Prozent Arbeitslose weniger. Bei schwerbehinderten Menschen stieg die Zahl im gleichen Zeitraum um 8.907 oder 5,3 Prozent.


Neues Urteile:
-
Kündigung - Pflicht zur Information des Arbeitgebers über Schwerbehindertenantrag binnen drei Wochen
- Grundsätzlicher Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz im Rahmen des Direktionsrechtes
-
Mitbestimmung bei Einstellung eines Leih-AN - Prüfpflicht nach § 81 SGB IX
-
Schwerbehinderter Beamter - Stellenbesetzung - Beurteilung
- Keine pauschale Aufwandsentschädigung für die SBV


Versorgungsmedizinverordnung (Knochentabelle) geändert
Die "Anlage zu §2 der Versmed-V" ist dieses Jahr zwei Mal geändert worden. Während die erste Änderung hauptsächlich Suchterkrankungen betrifft, bringt die zweite Änderung u.a. für Menschen mit Diabetes.

Den Text der Änderungen findet Ihr hier:
http://www.buzer.de/gesetz/9214/
(Sucht)
http://www.buzer.de/gesetz/9345/ (Diabetes)

Der neue Gesamttext findet sich hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versmedv/gesamt.pdf


Neue Urteile:
- Erforderlichkeit einer Schulung - psychisch Kranke - Einstweilige Verfügung
- Rechte der SBV bei Besetzung von Führungsstellen
- Teilzeit - Mehrarbeit - und dann?
- Kündigungsschutz für Stellvertreter/innen
- Änderungskündigung (Anmerkung zum Urteil)
- Inforechte des Personalrates beim BEM


Neues Urteil:
-
Kosten der Schwerbehindertenvertretung  ..weiter

- Keine Prüfungs- und Meldepflichten bei interner Stellenbesetzung ..weiter


Die stufenweise Wiedereingliederung durch die gesetzliche Rentenversicherung
Hier wird eine Entscheidung (BSG, Urt. v. 5.2.2009 – B 13 R 27/08) des Bundessozialgerichts (BSG) besprochen.
Thema: Die stufenweise Wiedereingliederung durch die gesetzliche Rentenversicherung im Hinblick auf das Ziel einer Vermeidung bzw. Überwindung krankheitsbedingter Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit, unabhängig vom Vorliegen einer Rentengewährung. ...weiter


Neues Urteil:
Kündigung nach Ablehnung einer Reha durch den AN ...hier

Anspruch auf Zusatzurlaub bleibt am Ende des Arbeitsverhältnisses trotz Arbeitsunfähigkeit bestehen  ...hier


...wenn doch nur alle Menschen so denken würden!
Interview in der SZ mit Herbert Koch, der nicht locker ließ, als man seinem behinderten Sohn die Aufnahme an einer normalen Schule verweigerte. ...weiter


Neues Urteil zur Wahl:
- Stützunterschriften für Wahlvorschläge im Original einzureichen ...weiter


Neues Urteil:
-
Urlaubsgeld für Zusatzurlaub  ...hier
-
Kündigung im privaten Haushalt ...hier
- Stellenanzeige ohne Hinweis auf erwünschte Bewerbungen sbM - kein Entschädigungsanspruch!  ...hier


Behindertenbericht 2009
Der Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen zieht Bilanz über die Behindertenpolitik der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode. Er stellt die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft umfassend dar.


Kurzarbeit und mein Mandat als SBV   ...weiter


Der SBV-Pin ist wieder vorrätig!
Bestellungen hier


Neue Seiten zum Eingliederungsmanagement:
Mit der BIH Online Akademie zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gehen die Integrationsämter neue Wege im Internet.


AGG
Wann ist ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG bei Bewerbungen Schwerbehinderter bzw. Gleichgestellter gegeben. Also ab wann muss hier bei einer entsprechenden Klage des Bewerbers der AG beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Die Fakten hierfür sind:

  • Nichteinladung schwerbehinderter/gleichgestellter Bewerber im öffentl. Dienst

  • Nichtbeteiligung (unverzüglichem Beteiligung) der SchwbV bei Bewerbungen Schwerbehinderter/Gleichgestellter

  • Nichtbeteiligung der SchwbV bei der Prüfung gem. § 81 (1) Satz 1 und Satz 6 SGB IX (geeigneter Arbeitsplatz)

  • Nichtbeteiligung/-einbindung der AfA gem. § 81 (1) und § 82 (1) SGB IX

  • Nichtbeachtung von Förderpflichten gem. InTV § 83 SGB IX

Alle o.a. Fakten wurden so auch vom BAG entsprechend als berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG gewertet.

Quelle:  Behindertenrecht Heft 04/2008
Rubrik "Vertrauenspersonen fragen" - Probeexemplar anfordern


Ein mir unbekannter Mailabsender hat mir folgenden Text „zugespielt“. Thema ist ein Text für den Arbeitgeber über krankmachende Faktoren. Dieser lässt sich hervorragend für unsere Argumentationsvorschläge in den diversen Arbeitsschutzausschüssen, Gesundheitszirkeln, Integrationsteams, etc. benutzen. Auch für BEM ist es sehr nützlich!!!!


Die REHADAT-Datenbanken können jetzt kostenlos unter http://www.rehadat.de/rehadat/cddownload.jsp heruntergeladen und zur Offline-Nutzung abgespeichert werden.


Mobbing - immer wieder ein Thema im Forum ...weiter

Diskussionsbeitrag zu:
Tatbeständen, die geeignet sind eine Benachteiligung eines sbM bei der Einstellung zu begründen:

- vor der Stellenbesetzung die AfA nicht kontaktiert § 81(1) SGB IX
- AG (öff. Dienst) hat die  Bewerberin nicht zum Vorstellungsgespräch geladen § 81(2) SGB IX
- Nichtbeteiligung der SchwbV

Abmeldung der Vertrauensperson vom Arbeitsplatz - aber wie?

Darf nun der AG bei der Einstellung schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigen oder nicht?  ...weiter

Entgeltfortzahlung für Tätigkeiten als Schwerbehindertenvertretung

Keine Stellenbesetzung ohne die Einbeziehung arbeitslos gemeldeter schwerbehinderter Bewerber
Diskussionsbeitrag dazu - hier

Einstellungsgespräch - mit der SchwbV?

"Altes" aber interessantes Urteil:
Bußgeld gegen den Beauftragten des Arbeitgebers  ...hier

"Greift" das SGB IX auch in kirchlichen Einrichtungen?  ...weiter

Worüber darf der Arzt reden?  ...weiter

Zusatzurlaub nach SGB IX §125 -  Ab wann? Wie viel?

Mehrarbeit / Überstunden - immer wieder ein Thema ....mehr dazu

Eingliederungsmanagement / Prävention - SGB IX §84 - Zusammenfassung

Kündigung - SGB IX §85-92 - Zusammenfassung

Gleichstellung - immer wieder ein Thema  ...hier

Schon gewusst?
Das Ordnungsgeld, gemäß § 156 SGB IX, wird nicht gegen den Arbeitgeber (AG),  sondern gegen den Beauftragten des Arbeitgebers (BA-Schwb) persönlich verhängt.
Das bedeutet bis zu 10.000,- € aus dem privaten Geldbeutel.

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Literatur von A wie Arbeitsrecht über K wie Kündigung bis hin zu S wie Schwerbehinderung online zu beziehen bei "Buch und Mehr direkt", einem Unternehmen der Bund Verlagsgruppe.

BücherZeitschriften und die Begründungen dazu für die Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung

 

 
 
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