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Anfang für Schwerbehindertenvertreter, Schwerbehindertenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung Die Seite für die Schwerbehindertenvertretung Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Betrieb |
Letzte Änderung am 11.05.2012 |
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Neue Urteile: Praktische und rechtliche Situation der Schwerbehindertenvertretungen Gewählte Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind ein wichtiges Element zur Gewährleistung von Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung. Sie leisten oft als Ehrenamtliche eine existenzsichernde, aber oft aufwendige Arbeit. Viele SBV kritisieren fehlende Durchsetzungsmöglichkeiten, um die Interessen ihrer schwerbehinderten oder gleichgestellten Kolleg/innen dauerhaft zu verbessern. Die Position der SBV ist zu stärken. Kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" an die Bundesregierung Künftig wird der Schwerbehindertenausweis in Plastik gefertigt und dasselbe kleine Format haben wie der neue Personalausweis, der Führerschein und Bankkarten. Er wird damit benutzerfreundlicher. Außerdem enthält er den Nachweis der Schwerbehinderung erstmals auch in englischer Sprache. Für Blinde wird die Buchstabenfolge sch-b-a in Brailleschrift aufgedruckt, damit diese Menschen ihren neuen Schwerbehindertenausweis besser von anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können. Die mit dem Ausweis verbundenen Rechte bleiben unverändert. Der neue Ausweis kann ab dem 1. Januar 2013 ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 werden jedoch nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Die vorhandenen alten Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Daten und Fakten • Ausweis heute 13,5 mal 9,5 Zentimeter aus Papier • Ausweis künftig aus Plastik im Bankkartenformat (weiterhin kostenlos) • Beiblatt mit Wertmarke wird ebenso wie der Ausweis im ID1-Format ausgestellt, allerdings nicht in Plastik, sondern auf Papier • neuer Ausweis kann ab dem 1.1.2013 ausgestellt werden (Ausweisausgabe erfolgt durch die Länder) • den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest • spätestens ab dem 1.1.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt • vorhandene alte Ausweise bleiben gültig. Es müssen also nicht alle im Umlauf befindlichen SB-Ausweise umgetauscht werden Neuerscheinung:
Schwerbehindertenrecht
Basiskommentar
31.März - Zur Erinnerung - § 80 (2)
SGB IX Neues Urteil: - BAG stärkt Überwachungsrecht von Betriebsräten Endlich Klarheit beim BEM bzgl. Datenschutz - 2700€ Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers bei der Einstellung Zusammenfassung vom VdK-Hessen zur Rechtsprechung von EuGH und BAG zum Urlaubsrecht bei Langzeitkrankheit ...hier Gehörlosengeld Kleine Anfrage des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 06.10.2011 betreffend mögliche Einführung eines Gehörlosengeldes in Hessen und Antwort des Sozialministers ....hier Urteil: - Anspruch auf Beschäftigung gemäß § 81 Abs. 4 SGB IX Erhöhung der Ausgleichsabgabe gemäß § 77 Abs.3 SGB IX ab 01.01.2012
Versorgungsmedizin-Verordnung (Knochentabelle) geändert: Gegenstand der Änderungsverordnung ist u.a. die Neuformulierung bei chronischen Bluterkrankungen Aktuelle Urteile: - Arbeitgeber müssen Besetzung freier Stellen mit Schwerbehinderten prüfen - Abhören von Gesprächen durch die SBV / Wirksamkeit einer Kündigung Urteil zur Gleichstellung von Beamten Urlaub und Langzeiterkrankung Das Thema ist und bleibt aktuell. Die Entwicklung der Rechtsprechung seit der „Schultz-Hoff-Entscheidung“ des EuGH aus Januar 2009 (Az. C-350/06) belegt, dass Urlaubsansprüche in diesen Fällen grundsätzlich nicht verfallen. Der „angesammelte“ Urlaubsanspruch des Langzeiterkrankten wandelt sich aber nicht unmittelbar in einen Abgeltungsanspruch. Wie das BAG nunmehr im Einklang mit seinen Entscheidungen vom 19. Mai 2009 (9 AZR 477/07) und 21. April 2009 (9 AZR 391/08) ausdrücklich klargestellt hat, ist der „angesammelte“ Urlaub vom Arbeitnehmer grundsätzlich in Natura zu nehmen, sofern er nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit seine Beschäftigung fortsetzt. Dieser Urlaub unterliegt dann der gleichen Verfallsfrist wie der Urlaubsanspruch des Jahres, in dem die Arbeitstätigkeit weitergeführt ist. Der Arbeitnehmer muss folglich, ggf. unter Beachtung etwaig einschlägiger vertraglicher oder tariflicher Ausschlussfristen, bis zum Ende dieses Jahres seine gesamten Urlaubsansprüche einfordern und in Natura nehmen bzw. nach den üblichen Regeln auf das Folgejahr übertragen. BAG, Urteil vom 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Nunmehr hat der EuGH mit Urteil vom 22.11.2011 (AZ. C-214/10) seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung weiterentwickelt und entschieden, dass der Jahresurlaubsanspruch eines langfristig arbeitsunfähigen Arbeitnehmers zeitlich beschränkt werden darf. Ein Recht, Urlaubsansprüche unbegrenzt anzusammeln, habe ein über mehrere Jahre erkrankter Arbeitnehmer nicht. Der EuGH hat in dieser Entscheidung eine tarifvertragliche Regelung, wonach Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub bei Langzeiterkrankung nicht zeitlich unbegrenzt angesammelt werden können, sondern 15 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums erlöschen, als unionsrechtskonform beurteilt. Neue Urteile: - Kündigungsschutz von sbM gegen betriebsbedingte Kündigungen gestärkt - Teilnahmerecht der SBV an den Vorstandssitzungen des Personalrats Presseerklärung: 10 Jahre - www.schwbv.de Die Webseite von Hans-Peter Semmler „Die Seite für die Schwerbehindertenvertretung“ feiert Geburtstag. Zehn Jahre betreibt der ehemalige Schwerbehindertenvertreter nun diese Seite zum Thema. Wie er mitteilte, registriert er mittlerweile ca. 30.000 Besucher pro Monat. Das Projekt ist seit der Gründung im Jahr 2001 zu einem wichtigen Bestandteil der „(Weiter)Bildung“ für die Schwerbehindertenvertretungen geworden. Auch Betriebs- und Personalräte nutzen dieses vielfältige Angebot. Auf www.schwbv.de gibt es aktuelle Informationen, Allerlei von A-Z, Grundlegendes zu den Wahlen, Pflichten und Aufgaben von Schwerbehindertenvertretungen und eine umfangreiche Urteilssammlung. Weiterhin wird ein Forum angeboten, dass inzwischen über 12.000 Diskussionsbeiträge aufweist. Die Fragen werden zeitnah beantwortet. Viele "alte Hasen" tragen dazu bei und geben Tipps und Anregungen für die tägliche Arbeit.
SBV in Aktion: Briefmarken sammeln für eine gute Sache ....weiter Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Am 18. August 2011 feierte das AGG seinen fünften Geburtstag. Ziel des Gesetzes war und ist es, Diskriminierung nicht nur zu verhindern, sondern wirksam zu beseitigen. Fünf Jahre AGG, das heißt auch fünf Jahre Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wir haben in den letzten Jahren rund 12.000 Anfragen bearbeitet, viele Studien veröffentlicht und mit Kampagnen, Publikationen und Schulungen gegen Diskriminierung und für ein vielfältiges Miteinander gearbeitet. ...weiter Behindertenrechtskonvention Das Bundeskabinett hat am 3.August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen. Urteil: „einfach machen“ - Unser Weg in eine
inklusive Gesellschaft Zur (Un-) Zulässigkeit der tätigkeitsneutralen
Frage nach der Schwerbehinderung
Urteil:
Initiative für ein Teilhabegesetz
Urteile:
Land Brandenburg:
Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX und Ausgleichsabgabe Änderungen in der Wahlordnung für die SBV´n im Bereich der Evangelischen Kirche hier
Neues Urteil zum AGG:
Buchbesprechung
zum Kommentar von F.J.Duewell zum SGB IX Neues Urteil:
Dritte Änderung der „Knochentabelle“ Neues Urteil: Kündigungsschutz für Wahlvorstand und Wahlbewerber - Wo und wie ist das geregelt? Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
läuft Ende 2010 ab Aktueller Stand der Arbeitslosenquote Neues Urteile: Versorgungsmedizinverordnung
(Knochentabelle) geändert
Neue Urteile:
Neues Urteil:
Die stufenweise
Wiedereingliederung durch die gesetzliche Rentenversicherung
Neues Urteil: ...wenn doch nur alle Menschen so denken
würden! Neues Urteil zur Wahl: Neues Urteil:
Behindertenbericht 2009 Kurzarbeit und mein Mandat als SBV ...weiter
Neue Seiten zum
Eingliederungsmanagement:
AGG
Die Fakten hierfür sind:
Nichteinladung schwerbehinderter/gleichgestellter Bewerber im öffentl. Dienst
Nichtbeteiligung (unverzüglichem Beteiligung) der SchwbV bei Bewerbungen
Schwerbehinderter/Gleichgestellter
Nichtbeteiligung der SchwbV bei der Prüfung gem. § 81 (1) Satz 1 und Satz
6 SGB IX (geeigneter Arbeitsplatz)
Nichtbeteiligung/-einbindung der AfA gem. § 81 (1) und § 82 (1) SGB IX
Nichtbeachtung von Förderpflichten gem. InTV § 83 SGB IX
Alle o.a. Fakten wurden so auch vom BAG entsprechend als berechtigtes
Indiz für einen Verstoß gegen das AGG gewertet.
Ein mir unbekannter Mailabsender hat mir
folgenden Text
„zugespielt“. Thema ist ein Text für den Arbeitgeber über krankmachende
Faktoren. Dieser lässt sich hervorragend für unsere
Argumentationsvorschläge in den diversen Arbeitsschutzausschüssen,
Gesundheitszirkeln, Integrationsteams, etc. benutzen. Auch für BEM ist es
sehr nützlich!!!!
Die REHADAT-Datenbanken können jetzt kostenlos unter
http://www.rehadat.de/rehadat/cddownload.jsp heruntergeladen und zur
Offline-Nutzung abgespeichert werden.
Mobbing - immer wieder ein Thema im Forum
...weiter
Diskussionsbeitrag
zu:
Abmeldung der Vertrauensperson vom Arbeitsplatz -
aber wie?
Darf nun der AG bei der Einstellung schwerbehinderte Menschen bevorzugt
berücksichtigen oder nicht?
...weiter
Entgeltfortzahlung für Tätigkeiten als
Schwerbehindertenvertretung
Keine Stellenbesetzung ohne die Einbeziehung arbeitslos gemeldeter
schwerbehinderter Bewerber
Einstellungsgespräch - mit der
SchwbV?
"Altes" aber interessantes Urteil:
"Greift" das SGB IX auch in kirchlichen Einrichtungen?
...weiter
Worüber darf der Arzt reden? ...weiter Zusatzurlaub nach SGB IX §125 -
Ab wann? Wie viel?
Mehrarbeit / Überstunden - immer wieder ein Thema
....mehr dazu Eingliederungsmanagement / Prävention - SGB IX §84 - Zusammenfassung Kündigung - SGB IX §85-92 - Zusammenfassung Gleichstellung - immer wieder ein Thema ...hier Schon gewusst?
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