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Schwerbehindertenvertretung

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Betrieb

Letzte Änderung am 07.02.2010

 
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...wenn doch nur alle Menschen so denken würden!
Interview in der SZ mit Herbert Koch, der nicht locker ließ, als man seinem behinderten Sohn die Aufnahme an einer normalen Schule verweigerte. ...weiter


Neues Urteil zur Wahl:
- Stützunterschriften für Wahlvorschläge im Original einzureichen ...weiter


Änderungen im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ...hier


Toilettenschlüssel für Autobahn-WC: Wer? Wo?  ...weiter


Neues Urteil:
-
Urlaubsgeld für Zusatzurlaub  ...hier
-
Kündigung im privaten Haushalt ...hier
- Stellenanzeige ohne Hinweis auf erwünschte Bewerbungen sbM - kein Entschädigungsanspruch!  ...hier


Deutschland muss AGG nachbessern
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt die EU-Richtlinie zum Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nur unzureichend um. Die Bundesregierung ist von der EU-Kommission aufgefordert worden, das Gesetz entsprechend zu verbessern.
Die EU-Kommission hat am 8. Oktober eine Stellungnahme an die Bundesrepublik Deutschland gesandt. Darin wird festgestellt, dass das AGG die EU-Richtlinie 2002/73/EG (Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf) nur unzureichend in nationales Recht umsetzt. Insbesondere wird bemängelt, dass zum Schutz vor Diskriminierung bei Kündigungen im AGG auf das Kündigungsschutzgesetz verwiesen wird. Das KSchG gilt jedoch nur in Betrieben ab einer bestimmten Größenordnung.
Vladimir Spidla, EU-Kommissar für Chancengleichheit, kündigte an: "Wir werden unseren konstruktiven Dialog mit Deutschland und Portugal fortsetzen, um auch hier eine vollständige Umsetzung der Richtlinie zu erreichen". Auch Portugal hatte eine ähnliche Stellungnahme erhalten.
Quelle: LexNexis.de


Behindertenbericht 2009
Der Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen zieht Bilanz über die Behindertenpolitik der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode. Er stellt die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft umfassend dar.


Schwerbehindertenrecht Basiskommentar
zum SGB IX mit Wahlordnung - Leseprobe

10. Auflage - 2009 -  510 Seiten - ISBN 978-3-7663-3899-0


Berufskrankheitenrecht verbessert
Zum 1. Juli 2009 tritt die 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Die Entschädigungsansprüche der Versicherten bei Berufskrankheiten werden mit dieser Verordnung weiter verbessert. Außerdem werden fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. ...weiter


Kurzarbeit und mein Mandat als SBV   ...weiter


Versorgungsmedizin-Verordnung jetzt wieder in Buchform
Die Versorgungsmedizin-Verordnung inklusive der Versorgungsmedizinischen Grundsätze zur Feststellung einer Behinderung kann beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Buch für 8 EURO plus Porto (bezahlt der Arbeitgeber) bestellt werden. Hier steht auch ein kostenloser Download (779 KB) zur Verfügung.


Der SBV-Pin ist wieder vorrätig!
Bestellungen hier


Der Anfang ist gemacht!!!
Sammlung mit Logos, Sprüchen und Aussagen für die Schwerbehindertenversammlung ...hier


Neue Seiten zum Eingliederungsmanagement:
Mit der BIH Online Akademie zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gehen die Integrationsämter neue Wege im Internet.


Bild vom ABC-Fachlexikon des IntegrationsamtesNeuauflage:
ABC Behinderung und Beruf
Das Online Fachlexikon der Integrationsämter.
 


AGG
Wann ist ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG bei Bewerbungen Schwerbehinderter bzw. Gleichgestellter gegeben. Also ab wann muss hier bei einer entsprechenden Klage des Bewerbers der AG beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Die Fakten hierfür sind:

  • Nichteinladung schwerbehinderter/gleichgestellter Bewerber im öffentl. Dienst

  • Nichtbeteiligung (unverzüglichem Beteiligung) der SchwbV bei Bewerbungen Schwerbehinderter/Gleichgestellter

  • Nichtbeteiligung der SchwbV bei der Prüfung gem. § 81 (1) Satz 1 und Satz 6 SGB IX (geeigneter Arbeitsplatz)

  • Nichtbeteiligung/-einbindung der AfA gem. § 81 (1) und § 82 (1) SGB IX

  • Nichtbeachtung von Förderpflichten gem. InTV § 83 SGB IX

Alle o.a. Fakten wurden so auch vom BAG entsprechend als berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG gewertet.

Quelle:  Behindertenrecht Heft 04/2008
Rubrik "Vertrauenspersonen fragen" - Probeexemplar anfordern


Ein mir unbekannter Mailabsender hat mir folgenden Text „zugespielt“. Thema ist ein Text für den Arbeitgeber über krankmachende Faktoren. Dieser lässt sich hervorragend für unsere Argumentationsvorschläge in den diversen Arbeitsschutzausschüssen, Gesundheitszirkeln, Integrationsteams, etc. benutzen. Auch für BEM ist es sehr nützlich!!!!


Neue und aktualisierte Informationen zum Thema Beruf und Behinderung wurden im Juni 2008  wieder auf der aktuellen REHADAT-CD-ROM veröffentlicht. REHADAT bietet folgende Schwerpunkte an: Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Literatur, Forschung, Recht, Adressen, Werkstätten und Seminare. Näheres hier.


355 Millionen für Gewerkschaftsmitglieder im Arbeits- und Sozialrecht erstritten  ...mehr

Die aktuelle Fassung (2008) der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht kann hier beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geladen werden. (4,6 MB)

Mobbing - immer wieder ein Thema im Forum ...weiter

Pflichtquote:
Kleine Anfrage der Fraktion "DIE LINKE" zur Erwerbssituation behinderter Menschen
Antwort der Bundesregierung

Diskussionsbeitrag zu:
Tatbeständen, die geeignet sind eine Benachteiligung eines sbM bei der Einstellung zu begründen:

- vor der Stellenbesetzung die AfA nicht kontaktiert § 81(1) SGB IX
- AG (öff. Dienst) hat die  Bewerberin nicht zum Vorstellungsgespräch geladen § 81(2) SGB IX
- Nichtbeteiligung der SchwbV

Abmeldung der Vertrauensperson vom Arbeitsplatz - aber wie?

Darf nun der AG bei der Einstellung schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigen oder nicht?  ...weiter

Entgeltfortzahlung für Tätigkeiten als Schwerbehindertenvertretung

Keine Stellenbesetzung ohne die Einbeziehung arbeitslos gemeldeter schwerbehinderter Bewerber
Diskussionsbeitrag dazu - hier

Einstellungsgespräch - mit der SchwbV?

"Altes" aber interessantes Urteil:
Bußgeld gegen den Beauftragten des Arbeitgebers  ...hier

"Greift" das SGB IX auch in kirchlichen Einrichtungen?  ...weiter

Worüber darf der Arzt reden?  ...weiter

Zusatzurlaub nach SGB IX §125 -  Ab wann? Wie viel?

Mehrarbeit / Überstunden - immer wieder ein Thema ....mehr dazu

Eingliederungsmanagement / Prävention - SGB IX §84 - Zusammenfassung

Kündigung - SGB IX §85-92 - Zusammenfassung

Gleichstellung - immer wieder ein Thema  ...hier

Schon gewusst?
Das Ordnungsgeld, gemäß § 156 SGB IX, wird nicht gegen den Arbeitgeber (AG),  sondern gegen den Beauftragten des Arbeitgebers (BA-Schwb) persönlich verhängt.
Das bedeutet bis zu 10.000,- € aus dem privaten Geldbeutel.

Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Bernd Schiefer  ...hier

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Literatur von A wie Arbeitsrecht über K wie Kündigung bis hin zu S wie Schwerbehinderung online zu beziehen bei "Buch und Mehr direkt", einem Unternehmen der Bund Verlagsgruppe.

BücherZeitschriften und die Begründungen dazu für die Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenrecht Digital
Kommentar, Lexikon, Gesetze, Urteile

Betriebsratswissen Digital
Gesetze, BetrVG-Kommentar, Betriebsratslexikon, Arbeitshilfen, Rechtsprechung

 

 
 
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