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Anfang für Schwerbehindertenvertreter, Schwerbehindertenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung Die Seite für die Schwerbehindertenvertretung Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Betrieb |
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Ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
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| Wichtig: Der Schwerbehindertenausweis sagt nichts aus über die berufliche Leistungsfähigkeit oder gar den Wert eines Menschen, sondern bezieht sich auf die Auswirkungen einer Behinderung in allen Lebensbereichen |
Anerkannt Schwerbehinderten Menschen stehen bestimmte Nachteilsausgleiche zu. Durch diese Nachteilsausgleiche soll etwas von den Nachteilen wett gemacht werden, die Sie in Beruf und Gesellschaft möglicherweise in Kauf nehmen müssen.
Die wesentlichen Nachteilsausgleiche sind:
| * Vertrauensschutz genießt, wer bis zum 16.11.1950 geboren wurde und am 16.11.2000 schwer behindert, berufs- oder erwerbsunfähig war. |
Bestehen weitergehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, so werden vom Versorgungsamt sog. Merkzeichen (z.B. "G" für eine Gehbehinderung) in den Schwerbehindertenausweis aufgenommen. Abhängig von der Behinderung, können dann weitere Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden (beim "G" z.B. die sog. Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln). Weitere Merkzeichen sind z.B.: "aG": Außergewöhnlich gehbehindert, "RF": Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, "H": Hilflos, "Bl": Blind.
Nach dem Heilungsbewährungszeitraum erfolgt die Zurückstufung des GdB´s. Treten neue Behinderungen auf oder verschlechtern sich bestehende Gesundheitsstörungen, so kann jederzeit ein Neufeststellungsantrag gestellt werden. Dann kann sich der GdB erhöhen, die Gültigkeit wird verlängert, und/oder Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Möglicherweise wird auch ihr Arbeitgeber entlastet. Falls dieser die Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt, kann dieser bis zu 260 € monatlich an Ausgleichsabgabe einsparen.
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Beratung und Hilfe gibt die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und der Betriebs- oder Personalrat! |
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