Liste langzeiterkrankter Mitarbeiter (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 11.03.2014, 12:35 (vor 3705 Tagen) @ montag

Hallo,

Du legst Deine Zuständigkeit zu weit aus. Zum Einen ist die SBV grundsätzlich nicht zuständig für "von Behinderung bedrohte" AN - mit einigen wenigen definierten Ausnahmen wie zB Antrag auf feststellung einer Behinderung.

Die Überwachungsfunktion bezüglich AU im Zusammenhang mit BEM ist aber eindeutig im § 95 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 auf schwerbehinderte Menschen beschränkt.

Zum Anderen heißt eine AU mehr als 6 Wochen noch lange nicht zwingend, daß ein AN von Behinderung bedroht ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion