Befangenheit der SBV bei Antrag auf Gleichstellung eines MA (Gleichstellung)

Cebulon, Wednesday, 06.01.2016, 15:44 (vor 3035 Tagen) @ WoBi

Schwerbehindertenvertretung kein Organ?

Hallo WoBi,
mit der Begrifflichkeit scheint hier der Achte Senat allerdings etwas überfordert zu sein. Es ist seit Jahrzehnten ständige Rechtsprechung und einhellige Ansicht, dass die SchwbV ein eigenständiges "Organ" der Betriebsverfassung bzw. der Dienststellenverfassung ist. Ebenso Düwell, § 95 SGB IX RdNr. 106, 108/109, 116, welcher gleichfalls von einer Organstellung der SchwbV ausgeht aufgrund der langjährigen übereinstimmenden Rechtsprechung der Ersten, Siebten und Neunten Senate des BAG, so zuletzt BAG vom 11.09.2013 - 7 ABR 18/11, Rn. 22, wonach die SchwbV selbstverständlich ein "gesetzliches Organ innerhalb der Verfassung der Dienststelle" ist.

Der Achte Senat scheint aber diese Rechtsprechung der anderen drei BAG-Senate nicht zu kennen. Würde man hier der These des Achten Senats folgen, wonach die "Schwerbehindertenvertretung kein Organ" sei, weil Ein-Personen-Vertretung, dann wäre nach dieser "Logik" der Bundespräsident kein Oberstes Staatsorgan, weil ja gleichfalls kein Kollegialorgan... Und Ein-Personen-Betriebsräte in Kleinbetrieben bis 20 Wahlberechtigte wären nach dieser abwegigen Theorie gleichfalls kein Organ.

Gruß,
Cebulon


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