Wahlberechtigte sinken unter 5 - und dann? (Wahlen)

Udo Potthoff @, Friday, 02.11.2007, 17:30 (vor 6022 Tagen)

Bei Neumann/Pahlen SGB IX Rehabilitation und Teilhabe heißt es auf Seite 396 Rd. 43:
Sinkt die Zahl der sb und ihnen gleichgestellte Menschen unter fünf, ist dies jedoch kein Grund zum Erlöschen des Amtes; es besteht vielmehr bis zum Ende der Amtszeit fort.
Im BetrVG ist es so, dass der Betriebsrat unter fünf wahlberechtigten Beschäftigten die Existenz verliert.

Wenn einer Kollegin oder einem Kollegen bezüglich der Amtszeit der SBV nach der Wahl einer solchen, bezüglich des Absinkens der sb und ihnen gleichgestellten Menschen unter fünf was einfällt wäre schön.


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