Befangenheit der SBV bei Antrag auf Gleichstellung eines MA (Gleichstellung)

Cebulon, Thursday, 18.08.2016, 19:25 (vor 2810 Tagen) @ Heinrich

Fakt ist, dass SGB IX und auch das BAG stellen klar fest, es gibt bei der SBV im Gegensatz zum BR/PR keine Befangenheit.

Ja, das soll so in § 94 Absatz 1 Satz 1 SGB IX stehen, wonach es bei Interessenkollision und bei Befangenheit keine Vertretung gebe. Und genau dieser von diesen BAG-Richtern "herausgelesene" gesetzliche "Nonsens" soll durch das BTHG zum Jahresende 2016 geändert werden wie folgt:

“In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt.“ Das entspricht dann (wieder) dem BetrVG und dem BPersVG.

Gruß,
Cebulon


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