nach SBV-Neuwahl nun zwei Stellvertreter (Stellvertreter/in)

Hugo, Hessen, Wednesday, 09.12.2009, 10:17 (vor 5276 Tagen)

Hallo.

Bei uns im Unternehmen wurde nun aufgrund einer Fusion die SBV neu gewählt. Ich wurde als Vertrauensperson wiedergewählt. :-)
Nun habe ich zwei Stellvertreter (was vorher nicht der Fall gewesen ist).
Meine Fragen zu dieser neuen Situation:
1.) Da ich nur drei Tage die Woche arbeite, bin ich an diesen Tagen der Ansprechpartner und an den beiden anderen Tagen mein 1.Stellvertreter>
2.) Der 1.Stellvertreter wird sicherlich einen Schulungsanspruch haben. Hat dies aber auch der 2.> Eigentlich ja nicht, da er nicht ständig herangezogen wird, richtig>
3.) Sollte ich mich nun zu einem ersten Schnupper- und Infogespräch mit beiden Stellvertretern treffen oder nur mit dem 1.>
4.) Hat der Stellvertreter auch einen Anspruch, Lektüre auf Kosten des Arbeitgebers zu bestellen, damit wir beide dasselbe "Handwerkszeug" haben>

Danke schonmal und eine schöne Vorweihnachtszeit! :-)

Hugo

nach SBV-Neuwahl nun zwei Stellvertreter

hackenberger, Wednesday, 09.12.2009, 13:37 (vor 5276 Tagen) @ Hugo

Hallo Hugo.

» Bei uns im Unternehmen wurde nun aufgrund einer Fusion die SBV neu
» gewählt. Ich wurde als Vertrauensperson wiedergewählt. :-)
Glückwunsch :flower:

» Nun habe ich zwei Stellvertreter (was vorher nicht der Fall gewesen ist).
» Meine Fragen zu dieser neuen Situation:
» 1.) Da ich nur drei Tage die Woche arbeite, bin ich an diesen Tagen der
» Ansprechpartner und an den beiden anderen Tagen mein 1.Stellvertreter>
Ja!

» 2.) Der 1.Stellvertreter wird sicherlich einen Schulungsanspruch haben.
Ja!

» Hat dies aber auch der 2.> Eigentlich ja nicht, da er nicht ständig
» herangezogen wird, richtig>
Jein!
Es kommt hier darauf an ob er öfters und ggf. länger (Urlaub/AU) im Rahmen der Verhinderungsvertretung herangezogen wird. Wenn ja, so sehe ich die Grundlage zu mindest für eine Grundschulung gegeben.

» 3.) Sollte ich mich nun zu einem ersten Schnupper- und Infogespräch mit
» beiden Stellvertretern treffen oder nur mit dem 1.>
Mit beiden!

» 4.) Hat der Stellvertreter auch einen Anspruch, Lektüre auf Kosten des
» Arbeitgebers zu bestellen, damit wir beide dasselbe "Handwerkszeug"
» haben>
Nein!, weder der 1. noch der 2. Stelli!
Denn diesen Anspruch hat nur die SchwbV, also dass "Organ". Die notwenigen Unterlagen sind ja auch kein Eigentum der VPSchwb, sonder Arbeitsmittel der SchwbV. Sie sind daher auch im Büro der SchwbV auf zu bewahren. Dort können sie dann auch von den Stellis eingesehen und bei Bedarf, also im Rahmen der Verhinderungsvertretung genutzt werden.

» Danke schon mal und eine schöne Vorweihnachtszeit! :-)
Bitte schön und auch Dir wie allen anderen Forumsteilnehmern eine schöne und besinnliche Zeit.

PS: Bezüglich der Unterlagen/ Kommentars bin ich immer so verfahren. Ich hatte als SchwbV/GSchwbV den [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar des Wolters Kluwer Verlages[/link] mit CD-Rom und loser Blattsammlung welche ja mehrfach im Jahr berichtigt wurde. Diese Blattsammlung (2 Ordner) habe ich dem Stelli gegeben und ich habe mit der CD gearbeitet.

So hatten wir beide immer die aktuellen und inhaltsgleichen Unterlagen.

nach SBV-Neuwahl nun zwei Stellvertreter

Hugo, Hessen, Wednesday, 09.12.2009, 14:43 (vor 5276 Tagen) @ hackenberger

» Ich hatte als SchwbV/GSchwbV den Knittelkommentar
» des Wolters Kluwer Verlages mit CD-Rom und loser Blattsammlung
» welche ja mehrfach im Jahr berichtigt wurde. Diese Blattsammlung (2
» Ordner) habe ich dem Stelli gegeben und ich habe mit der CD gearbeitet.
»
» So hatten wir beide immer die aktuellen und inhaltsgleichen Unterlagen.


Danke, das ist ein sehr guter Hinweis!

nach SBV-Neuwahl nun zwei Stellvertreter

Hugo, Hessen, Wednesday, 09.12.2009, 15:29 (vor 5276 Tagen) @ Hugo

Eine Nachfrage habe ich noch, die mir gerade in den Sinn kam:
Inwieweit darf ich Betriebsratsinformationen weitergeben (sowohl mündlich als auch schriftlich), wenn ich weiß, dass ich selbst zu BR-Sitzung gehe und keinen Stellvertreter benötige>
Oder anders gefragt: Wieviel Vertrauliches dürfen die beiden Stellvertreter wissen>

nach SBV-Neuwahl nun zwei Stellvertreter

hackenberger, Wednesday, 09.12.2009, 17:06 (vor 5276 Tagen) @ Hugo

Hallo Hugo,

der Stellvertreter muss in der Lage sein im Verhinderungsfall die Tätigkeiten wahrzunehmen. Weiter hast Du ja alle Unterlagen auch Protokolle im SchwbV-Büro. Der Stelli kann dann dort im Rahmen seiner Mandatswahrnehmung auch alles lesen.

Man sollte aber immer auch sensibel mit Daten umgehen. Oftmals werden gerade in BR-Sitzungen auch Themen behandelt, bei welchen man dort beschließt, weil es „noch nicht ausgegoren ist“ dieses im kleinen Kreise zu behalten. Als SchwbV sollte man hier nicht dagegen handeln, denn sonst könnte das Verhältnis gestört werden.

Also, einfach die Stelli bezügl. Der Informationen so behandeln wie der BR die Ersatzmitglieder, dann bekommt man zu mindest mit dem keine Probleme.

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