Wer muss die SBV informieren? (Kirche)
Hallo Carmen,
der AG. Die Rechtsgrundlage ist § 95 Abs. 2 SGB IX und zwar vor Beginn einer Maßnahme. also zu einen Zeitpunkt wo Einflussnahem noch möglich ist.
Hallo Carmen,
der AG. Die Rechtsgrundlage ist § 95 Abs. 2 SGB IX und zwar vor Beginn einer Maßnahme. also zu einen Zeitpunkt wo Einflussnahem noch möglich ist.
gesamter Thread: