Elternzeit der 1.Stellvertreterin (Stellvertreter/in)

Hugo, Hessen, Monday, 26.04.2010, 15:35 (vor 5138 Tagen)

Hallo. :-)

Meine 1.Stellvertreterin geht nun in Elternzeit. Dadurch rückt die 2.Stellvertreterin nach.
Meine Frage: Tut sie dies dauerhaft bis zur Neuwahl (die bei uns erst in 4 Jahren ist, da wir gerade erst eine Neuwahl hatten), oder nur übergangsweise bis die jetzige 1.Stellvertreterin wieder aus der Elternzeit zurückkommt>

Viele Grüße!

Hugo

Elternzeit der 1.Stellvertreterin

hackenberger, Monday, 26.04.2010, 15:54 (vor 5138 Tagen) @ Hugo

Hallo Hugo,

nachrücken immer nur für die Zeit der Verhinderung, also temporär. Anders nur, wenn der !. Stelli sein Mandat niederlegen würde, wozu aber kein Anlass besteht.

Also, die Elternzeit führt nicht zum Erlöschen des Mandates. Es führt i.d.R. nur zur Verhinderung, es sei denn der/die Betroffenen erklärt ausdrücklich ihre Nichtverhinderung. In diesen Fällen entsteht aber kein Ausgleichsanspruch, ArbG Bonn, Urteil 06.11.2008, Az.: 3 Ca 1643/08, wie bei Mandatswahrnehmung außerhalb der Arbeitszeit.

Weiter auch beachten, AN in der Elternzeit können auch im gewissen Umfang arbeiten, auch bei "gleichen AG/ Haupt-AG", dann wäre er gar nicht verhindert.

Ansonsten verhindert für die Zeit der Elternzeit, bei Ende wäre er aber wieder ganz normal in der 1. Vertretung.

Der 2. Stelli rückt also nicht grundsätzlich auf, da dass Mandat des 1. Stelli weiterbestehen bleibt.

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