Urlaubsanspruch während befristeter Erwerbsunfähigkeit (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 08.05.2010, 12:52 (vor 5124 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

diesen Fall habe ich regelmäßig, deswegen mußte ich mich da schlau machen.

Grundsätzlich gilt: Während einer befristeten EU-Rente ruht das Arbeitsverhältnis. Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen keine Verpflichtungen aus § 611 BGB. Somit können auch keine neuen Urlaubsansprüche entstehen.
Allerdings kann dies abweichend in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt sein, da nach Rechtsprechung von § 611 BGB zugunsten der AN abgewichen werden darf.

In jedem Fall muß aber sichergestellt werden, daß alte Ansprüche des AN auf Urlaub (auch aus § 125 SGB IX) aus der Zeit vor dem Rentenbezug nicht verjähren.

--
&Tschüß

Wolfgang


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