Darf mein Vorgesetzter die SB seinem Chef, ohne meine Zustimmung, wei (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Thursday, 20.05.2010, 13:00 (vor 5097 Tagen) @ jp

Hallo jp,

die SchwbV muss vorher nicht gefragt werden. Es ist einfach ein Thema des Datenschutzes. Dieses, also der Umgang mit personenbezogen und besonders so sensiblen Daten sollte grundsätzlich im Betrieb geregelt sein. Gerade was den Einsatz und die Nutzung von SAP-Systemen betrifft. Also nachsehen ob es eine BV hierzu gibt, sollte es geben.

Klar hat ein Chef eine Fürsorgepflicht. In wie weit er besondere Daten wissen muss, ist eine Sache, welche man immer je Betrieb regeln sollte.

Übrigens ist es oftmals auch durchaus wichtig, dass die unmittelbaren Koll. wissen sollten, dass hier ein Kollege schwerbehindert ist. Sei es weil sie ihm helfen/ ihn unterstützen müssen/ sollten aus diesem Grund. Aber auch, weil sie ggf. wissen sollten wie sie reagieren müssen. Zum Beispiel wenn ein behinderter Koll. einen epileptischen Anfall bekommen oder ein Diabetiker Unterzuckerung bekommt. Hier muss man dann wissen wie MUSS reagiert werden, damit der Koll. keinen Schaden erleidet.

Fazit, immer nur so viele Information wie unbedingt notwendig. Diese aber dann auch immer bei den richtigen Stellen, denn nur so bringen sie nutzen. Aber es sollte auch immer der Willen des Betroffenen beachtet werden.


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