Höhe Urlaubsgeld (Zusatzurlaub)

hackenberger, Monday, 14.06.2010, 11:50 (vor 5087 Tagen) @ inday

Hallo "inday",

» Ist bei vorliegender Schwerbehinderung der zusätzliche Urlaub von 5 Tagen
» grundsätzlich bei der Höhe des Urlaubsgelds mitzurechnen>
Was meinst Du hier genau "Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt".

Das Urlaubsentgelt, also die Lohnfortzahlung (§§1,11 BUrlG) während des Urlaubes erfolgt so als ob man gearbeitet hat. Dieses zu mindest für die Zeit des gesetzlichen Urlaubsanspruches. Zurzeit noch so auch für den tariflichen (Mehr) Urlaubsanspruch.

Das Urlaubsgeld ist eine Sache der Tarifpartner oder des ArbV bzw. BV. Daher muss man nachlesen was dort geregelt ist. Es besteht hier KEIN gesetzlicher Anspruch.

Ob es auch bei der Weiterzahlung des Urlaubsentgelts für den tariflichen (Mehr) Urlaub so bleibt, nach der EuGH-Entscheidung zum Thema Verfall des Urlaubsanspruches bleibt abzuwarten. Denn hier handelt es sich nicht um einen gesetzlichen Anspruch.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion