Bezahlung der Arbeitszeit (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Thursday, 05.08.2010, 08:20 (vor 5033 Tagen) @ zick

Hallo "Zick",

grundsätzlich gilt folgendes: Eine Tagesschulung/ Schulungstag entspricht der einen Arbeitstags, bzw. der hier arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeit bei einer Vollzeitkraft.

Teilzeitbeschäftigte SchwbV haben bei Teilnahme an einer für die Mandatsarbeit erforderlichen Schulung außerhalb ihrer Arbeitszeit einen Anspruch auf bezahlten Freizeitausgleich.

Bei den Reisezeiten und Fahrtkosten gelten die gleichen Regelungen wie bei den "normalen" AN wenn diese auf Dienstreise gehen. Wenn diese also in vergleichbaren Fällen die Reisezeiten als zusätzliche Arbeitszeit anerkennt bekommen, dann bekommt es auch die SchwbV anerkannt, sonst eben nicht.

PS: Bitte unbedingt den ersten Forumsbeitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9706]"Streng Geheim..."[/link] lesen und beachten, also auch Dein Profil vervollständigen.


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