Einladung zu Sitzungen, Tagesordnung, Protokolle (Sitzung)

hackenberger, Thursday, 21.10.2010, 11:41 (vor 4959 Tagen) @ NicoleF

Hallo NicoleF,

da Du auch neu im Mandat bist und noch keine Schulungen hast, noch folgender Hinweis, die SchwbV bedarf keiner Einladung um an den PR/BR-Gremien teilzunehmen. Denn das Teilnahmerecht an allen PR/BR-Gremien und zwar ein uneingeschränktes ergibt sich aus dem Gesetz. Notfalls also einfach so hingehen. Der PR/BR darf die Teilnahme der SchwbV auch nicht verweigern, dieses wäre eine strafbare Mandatsbehinderung.

Auch der AG darf die Teilnahme an den Gremien des BR/PR, also die Wahrnehmung der Mandatsaufgaben nicht be-/ verhindern. Auch nicht, weil die notwendigen Fahrkarten oder sonstige notwendige Reisemittel nicht rechtzeitig beschafft werden. Notfalls Fahrkarte an Bahnschalter kaufen und abrechnen. Auch solches Handeln des AG wäre die strafbare Behinderung der Mandatsarbeit..

Es gibt auch KEIEN Wirtschaftlichkeitsgründe die hier entgegenstehen. Es gehört vielmehr zu den Mandatspflichten teilzunehmen.


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