Hilfsmittel auch für SBV? (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 11.11.2010, 10:47 (vor 4942 Tagen) @ Nicole75

Hallo Nicole75,

grundsätzlich wäre erst einmal der AG gem. § 96 SGB IX zuständig.

Aber ja, Integrationsämter sind i.d.R. bereit für Kosten, welche auch enstanden wären, wenn der Schwerbehinderte kein Mandat hätte, Leitsungen zu gewähren. Kläre die Einzelheiten bitte mit dem zuständigen Integrationsamt.

Den besonderen Stuhl benötigst Du ja auch grundsätzlich aus Gründen der Schwerbehinderung als AN.

Es kann nun natürlich sein, dass das IA ggf. auch zu Recht sagt, man kann den Stuhl auch in andere Büros mitnehmen/rollen. Wäre ja auch zumutbar.

Letztlich gibt es wenn auch nur Zuschüsse zum "Mehrpreis" gegenüber einem sonst im Betrieb/Unternehmen/Amt/Behörde verwendeten Stuhl. Auch gibt es IA welche grundsätzlich zu Stühlen keine Mittel aus der SchwbAV gewähren. Denn es ist ihre Entscheidung. Also immer vorher anfragen und klären.


PS: Bitte auch noch Dein Profil vervollständigen. Beachte bitte alle Werte/ Angaben in der Klammer.
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):

Also welche Gesetz/Recht kommt zur Anwendung BetrVG oder PersVG, bei PersVG welches Bund oder das eines bestimmten Bundeslandes, es gibt hier Unterschiede.

Diese Bitte der Vervollständigung/Überprüfung des Profils geht auch an ALLE Teilnehmer hier. Denn ohne wirklich vollständiges Profil, kann man eigentlich keine optimalen Antworten geben, da diese Angaben ja teils sehr ausschlaggebend sind.


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