Miteinbinden von Stellvertreter (Stellvertreter/in)
Hallo an alle,
sitze jetzt seit mehr als 5 Std. vorm PC und habe leider nicht die richtigen Antworten auf meine Fragen gefunden .
Wir haben weniger als 20 schwerbehinderte Menschen in unserem Betrieb. Unsere VP und ich (Stellvertreterin) arbeiten Teilzeit und eigentlich immer an verschiedenen Tagen so das wir uns nur selten treffen. So weit ich das richtig verstanden habe ist es meine Aufgabe sie in Ihrer Abwesebheit zu vertreten. Was ja in unserem Fall sehr oft zutrifft.Somit werde ich ständig "miteingebunden" oder sehe ich das falsch>
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Unsere VP ist auch gleichzeitig im BR können wir hier § 95 anwenden in dem sie mir die Sitzungsteilhabe an BR Sitzungen als ständige Aufgabe übergibt und sie als BR Mitglied an den Sitzungen teilnimmt oder gilt das nur nach Satz 4
Satz 4
In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!
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liebe Grüße
Claudia S.