Miteinbinden von Stellvertreter (Stellvertreter/in)

Claudia, Bayern, Tuesday, 23.11.2010, 17:06 (vor 4927 Tagen)

Hallo an alle,

sitze jetzt seit mehr als 5 Std. vorm PC und habe leider nicht die richtigen Antworten auf meine Fragen gefunden:-( .

Wir haben weniger als 20 schwerbehinderte Menschen in unserem Betrieb. Unsere VP und ich (Stellvertreterin) arbeiten Teilzeit und eigentlich immer an verschiedenen Tagen so das wir uns nur selten treffen. So weit ich das richtig verstanden habe ist es meine Aufgabe sie in Ihrer Abwesebheit zu vertreten. Was ja in unserem Fall sehr oft zutrifft.Somit werde ich ständig "miteingebunden" oder sehe ich das falsch>:-|
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Unsere VP ist auch gleichzeitig im BR können wir hier § 95 anwenden in dem sie mir die Sitzungsteilhabe an BR Sitzungen als ständige Aufgabe übergibt und sie als BR Mitglied an den Sitzungen teilnimmt oder gilt das nur nach Satz 4
Satz 4
In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!

--
liebe Grüße

Claudia S.

Miteinbinden von Stellvertreter

hackenberger, Tuesday, 23.11.2010, 17:23 (vor 4927 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

» sitze jetzt seit mehr als 5 Std. vorm PC und habe leider nicht die
» richtigen Antworten auf meine Fragen gefunden:-( .
Da hast Du aber leider nicht richtig gesucht, denn diese haben wir hier schon behandelt :-(


» Wir haben weniger als 20 schwerbehinderte Menschen in unserem Betrieb.
» Unsere VP und ich (Stellvertreterin) arbeiten Teilzeit und eigentlich
» immer an verschiedenen Tagen so das wir uns nur selten treffen. So weit
» ich das richtig verstanden habe ist es meine Aufgabe sie in Ihrer
» Abwesebheit zu vertreten. Was ja in unserem Fall sehr oft zutrifft.Somit
» werde ich ständig "miteingebunden" oder sehe ich das falsch>:-|
Nein, dass siehst Du richtig! :-)

» Nun zu meiner eigentlichen Frage. Unsere VP ist auch gleichzeitig im BR
» können wir hier § 95 anwenden in dem sie mir die Sitzungsteilhabe an BR
» Sitzungen als ständige Aufgabe übergibt und sie als BR Mitglied an den
» Sitzungen teilnimmt oder gilt das nur nach Abs 1 Satz 4
» In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100
» schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers
» das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu
» bestimmten Aufgaben heranziehen,
Genau so ist es, es geht also NICHT!

Sie nimmt dann im BR mit Doppelmandat teil!

Ist sie auf Grund der Teilzeit nicht im Dienst und nimmt nicht an den BR-Gremien teil, was sie könnte und solle (Gründe für eine Verhinderung des BR-Mitglieds sind Krankheit, Urlaub, Dienstreise und Kur (außerdem Sonderfälle wie z.B. eigene Betroffenheit bei Beschlussfassung). Das Abfeiern von Überstunden gehört nicht dazu. Betriebsratsarbeit ist ein Ehrenamt, das man auch in seiner Freizeit innehat (§ 25 BetrVG, im Basiskommentar Fitting 24. Aufl. RN 17 ff) als Ausgleich für die Teilnahme außerhalb der Regelarbeitszeiten kennt das BetrVG den § 37 Abs. 3, er gilt analog auch für SchwbV auf Grundlage des § 96 Abs. 6 SGB IX) an den BR-Gremien teil, so darfst Du dann im Rahmen der Verhinderungsvertretung dort teilnehmen.

Sie könnte sich außerhalb der Regelarbeitszeit auch als VPSchwb als NICHTVERHINDERT erklären und dann alle Termine/ Aufgaben wahrnehmen und dann als Ausgleich sich auf § 96 Abs. 6 SGB IX berufen.

Miteinbinden von Stellvertreter

Claudia, Bayern, Tuesday, 23.11.2010, 17:44 (vor 4927 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

und Danke erstmal für die schnelle Antwort. Scheinbar habe ich dann doch an den falschen Stellen gesucht. Trotz aller Anstrengungen aber nicht wirklich was gefunden. Beim nächstenmal klappt es hoffe ich besser;-). Es ist aber auch unheimlich anstrengend alles zu Durchforsten:lookaround: auch mit Stichwortsuche.
Ich hoffe ich darf trotzdem noch Fragenstellen wenn ich mal wieder was nicht finde:wink:

--
liebe Grüße

Claudia S.

Miteinbinden von Stellvertreter

hackenberger, Tuesday, 23.11.2010, 20:21 (vor 4927 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

» und Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Bitte :-)

» Scheinbar habe ich dann doch an den falschen Stellen gesucht.
» Trotz aller Anstrengungen aber nicht wirklich was gefunden.
» Beim nächstenmal klappt es hoffe ich besser
Das ist doch ein positiver Ansatz ;-)

» Es ist aber auch unheimlich anstrengend alles zu Durchforsten
» auch mit Stichwortsuche.
Ja, es kostet Mühe, ist es aber doch auch wert ;-)

» Ich hoffe ich darf trotzdem noch Fragenstellen wenn ich mal wieder was
» nicht finde.
Klar, und wenn wir es schon mehrfacht hatten, könnte es wieder leichte Ermunterungen zum noch besseren suchen geben ;-)

Vorschlag, einfach mal etwas Zeit im Rahmen einer Qualifizierung im Rahmen von Selbststudium hier verbringen. Das Recht dazu hat man als SchwbV. :-)

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