Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren? (Zusatzurlaub)

SBV1, Monday, 06.12.2010, 18:14 (vor 4912 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

erlaubt mir bitte eine Frage:

Eine gleichgestellte Kollegin hat im März einen Antrag auf Neufeststellung der Behinderung gestellt und jetzt GdB 50 erhalten.
Somit steht ihr auch der Zusatzurlaub zu.

Den Bescheid hat sie jedoch erst vor ein paar Tagen erhalten.

Bekommt die Kollegin jetzt den vollen Zusatzurlaub von 5 Tagen - eigentlich ja nicht. Und ist es richtig, dass der Zusatzurlaub gründsätzlich mit in das neue Jahr genommen werden darf, so wie es im Tarifvertrag mit dem Erholungsurlaub auch erlaubt ist>

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!!!

Gruß
SBV1

--
Liebe Grüße
SBV1


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