Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Gesamt-Konzern-SBV)

Kornblume, Hessen, Monday, 17.01.2011, 12:11 (vor 4871 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
entschuldige Bitte,war eine Verwechslung und ich war nicht konzentriert.

Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe: Nur die VP können untereinander wählen, da nur 2 VP vorhanden entweder einvernehmlich oder per Los und eine Teilung des Mandates ist nicht zulässig.
Heißt aber dann auch konkret, dass das Mandat nur im Verhinderungsfall der Mandatsträgerin die Stellvertretung (ist hier eine gegenseitige Vertretungsrolle angedacht>)wahr nehmen kann.


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