Freistellung während der Vertretung (Stellvertreter/in)

A.Einstein, Thursday, 03.02.2011, 11:31 (vor 4855 Tagen)

Hallo!

Frage:
Wenn der freigestellte SchwbV verhindert ist (z.B. Urlaub) und ich ihn vertrete, bin ich dann als (ansonsten nicht freigestellter) Vertreter während dieser Zeit ebenso freigestellt>

Liebe Grüße
A.Einstein

Freistellung während der Vertretung

hackenberger, Thursday, 03.02.2011, 11:38 (vor 4855 Tagen) @ A.Einstein

Hallo A.Einstein,


NEIN! Die Freistellung ist wie bei BR auch Personengebunden!

Freistellung während der Vertretung

A.Einstein, Thursday, 03.02.2011, 11:46 (vor 4855 Tagen) @ hackenberger

» Hallo A.Einstein,
»
»
» NEIN! Die Freistellung ist wie bei BR auch Personengebunden!

Danke Herr Hackenberger!

Es war auch ziemlich naiv, solches zu glauben.

Ich gehe davon aus (aus anderen Beiträge im Forum), dass im Vertretungsfall nur die unaufschiebbaren Arbeiten (>) getätigt werden dürfen.
Oder>

Gruß
A.Einstein

Freistellung während der Vertretung

Hotte, Stuttgart, Thursday, 03.02.2011, 12:14 (vor 4855 Tagen) @ A.Einstein

Halklo A.Einstein
»
» Frage:
» Wenn der freigestellte SchwbV verhindert ist (z.B. Urlaub) und ich ihn
» vertrete, bin ich dann als (ansonsten nicht freigestellter) Vertreter
» während dieser Zeit ebenso freigestellt>

Es ist aber auch alles eine Frage der Abklärung.
Als meine VP über einen längeren Zeitraum 2002 erkrankte, habe ich an den AG-Beauftragten und P-Bereich geschrieben und die Situatiuon geschildert.

Ich wurde daraufhin für die Dauer der Erkrankung freigestellt und es wurde auch geregelt, dass ich bei Urlaub > 2 Wochen der VP automatisch freigestellt wurde.

Alles eine Frage der Absprache. Natürlich auch abhängig von der Anzahl der im Betrieb vorhandenen schwerbehinderten und Gleichgestellten.
Ab der Gesetzesänderung 200> war ich dann zu 100% herangezogen

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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