Freistellung während der Vertretung (Stellvertreter/in)
Halklo A.Einstein
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» Frage:
» Wenn der freigestellte SchwbV verhindert ist (z.B. Urlaub) und ich ihn
» vertrete, bin ich dann als (ansonsten nicht freigestellter) Vertreter
» während dieser Zeit ebenso freigestellt>
Es ist aber auch alles eine Frage der Abklärung.
Als meine VP über einen längeren Zeitraum 2002 erkrankte, habe ich an den AG-Beauftragten und P-Bereich geschrieben und die Situatiuon geschildert.
Ich wurde daraufhin für die Dauer der Erkrankung freigestellt und es wurde auch geregelt, dass ich bei Urlaub > 2 Wochen der VP automatisch freigestellt wurde.
Alles eine Frage der Absprache. Natürlich auch abhängig von der Anzahl der im Betrieb vorhandenen schwerbehinderten und Gleichgestellten.
Ab der Gesetzesänderung 200> war ich dann zu 100% herangezogen
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."