Hallo "hajue",
es wäre stets sehr hilfreich, wenn man immer gleich alles wichtig angeben würde
Weiter, die AGSV ist kein Gremium gem. SGB IX, also Vergleichbar BR/PR-Gremien. Doch auch bei Thema "entsenden" sind die Regeln des SGB IX einzuhalten, da die Stelli nur im Rahmen des Mandates aktiv werden können so wie es das SGB IX vorsieht. Das gilt übrigens bei allen Teilnahmen an Tagungen/ Treffen usw.
Was dann dort das Thema "Abstimmung" betrifft, sofern was abzustimmen ist, gelten die Regelungen welch sich diese Gremien gegeben haben. Die AGSV hat z.B. sich eine Satzung gegeben.
Bei der AGSV ist es so wie lt. SGB IX.
PS: Solche Fragen, also Fragen außerhalb der SGB IX oder ggf. BetrVG, also welche die solche "privaten Gruppen/Treffen" betreffen stellt man am besten auch stets an diese. So habe ich nun einfach bei der AGSV angerufen und mit dort vom Vorsitzenden die Auskünfte geben lassen, bzw. Bestätigen lassen, da sie sich mit meiner Annahme deckten.
Hinweis:
Wenn hier die Vertretungsfolgen betreffend der Verhinderungsvertretung nicht beachtet werden, könnte es für den Betroffenen (Stelli) Probleme geben. Denn er hätte ggf. zu Unrecht seinen Arbeitsplatz verlassen, also Verstoß gegen seine Arbeitspflichten mit allen möglichen Folgen, da er im Rahmen der Verhinderungsvertretung nicht hätte aktiv werden können/dürfen und der AG müsste auch nicht eventuell angefallene Reisekosten zahlen.