Problem mit dem 1. Stellvertreter (Stellvertreter/in)

hackenberger, Wednesday, 09.03.2011, 20:37 (vor 4821 Tagen) @ Shadow

Hallo Shadow,

also die Reiehfolge der Stelli ist zwingend einzuhalten. Das bedeutet sofern der 1. Stelli nicht verhindert ist, kann und darf man den 2. Stelli nicht einsetzen.

Reihenfolge also: VPSchwb, 1. Stelli, 2. Stelli.

Würde der 2. Stelli an den PR-Stzungen teilnehmen, wenn der 1. Stelli nicht verhindert ist, wei von Dir angedacht, würde dieses gegen die VertraulichkeitNichtöffentlichkeit der PR-Sitzung verstoßen und auch ggf. die Beschlüsse nichtig machen.

Auch noch den Hinweis, man ist i.d.R. während der Krankheit oder Urlaub verhindert, also Stelli rückt temporär nach. Man kann sich aber auch ausdrücklich als Nichtverhindert erklären. Dann bekommt man aber keine Ausgleich für die Zeit der Mandatswahrnahmen während der AU/EU. Es sit dann alles Freizeit was man einbringt.

Fazit, so lange es den 1. Stelli gibt muss man auf Ihn zurückgreifen und versuchen mit diesem auszukommen. Vielleicht wäre ja auch ein gemeinsames Gespräch unter Einbeziehung des Integrationsamtes möglich und hilfreich.


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