SBV in anderer Schicht-Heranziehung Stelli? (Stellvertreter/in)

blühmchen, Niedersachsen, Sunday, 10.04.2011, 12:45 (vor 4789 Tagen)

Hallo :-)

ich bin frisch gewählter 1. STelli und habe eine Frage zur Heranziehung des STelli´s.

Mein "Oberboss" ist in einer anderen Schicht (Dauernachtschicht). Ich habe wechselnde Früh- und Spätschicht. Zusätzlich ist er auch noch BR-Mitglied.

Meine Frage jetzt, kann ich auf Grund der unterschiedlichen Schichten die Pflichten des SBV in meinen Tagschichten übernehmen>

§94: Das stellvertretende Mitglied vertritt die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung bei Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben.

Im Basiskommentar heißt es dazu, "... das stellvertretende Mitglied ist also kein reiner Abwesenheitsvertreter, sondern wird auch dann täig, wenn es der Vertrauensperson z.B. unmöglich ist, an mehreren STellen des Betriebes/Dienststelle gleich zeitig zu sein..."

Nach meinem logischen Verständnis würde ja meine Situation diesen "Tatbestand" erfüllen> *grübel*

Nächste Frage: Da der SBV ja auch gleichzeitig BR ist, hat er praktisch den unmittelbaren Zugang zu den Sitzungen des BR. Habe ich das Recht, Einsicht in das Sitzungsprotokoll des BR zu verlangen um immer informiert zu sein oder muss ich auf die Information vom SBV warten/hoffen>

Ich hab sicher noch mehr Fragen, da ich gerade erst anfange, mich mit der Materie vertraut zu machen.

dat Blühmchen

SBV in anderer Schicht-Heranziehung Stelli?

hackenberger, Sunday, 10.04.2011, 13:15 (vor 4789 Tagen) @ blühmchen

Hallo "blühmchen",

» ich bin frisch gewählter 1. Stelli und habe eine Frage zur Heranziehung
» des Stellis.
Glückwunsch!

» Mein "Oberboss" ist in e......
Du meinst ja die VPSchwb, da gefällt mir dieser Ausdruck nicht. Denn hier haben die Wähler etwas gewollt, was man nicht nur akzeptieren sondern respektieren sollte.

» Meine Frage jetzt, kann ich auf Grund der unterschiedlichen Schichten die
» Pflichten des SBV in meinen Tagschichten übernehmen>
Nein! Denn es gibt § 96 Abs. 4 SGB IX.

» §94: Das stellvertretende Mitglied vertritt die Vertrauensperson im Falle
» der Verhinderung bei Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben.
Das stimmt zwar, aber die Verhinderung und damit den Einsatz des Stelli regelt die VPSchwb. Der Stelli kann sich also nicht selbst aktivieren.

» Nächste Frage: Da der SBV ja auch gleichzeitig BR ist, hat er praktisch
» den unmittelbaren Zugang zu den Sitzungen des BR. Habe ich das Recht,
» Einsicht in das Sitzungsprotokoll des BR zu verlangen um immer informiert
» zu sein oder muss ich auf die Information vom SBV warten/hoffen>
Nein. Der Stelli hat ein ruhendes Mandat. Bedeutet, wenn er nicht im Rahmen der Verhinderungsvertretung auf Veranlassung der VPSchwb aktiv wird, hat er "quasi" kein Mandat und damit auch wegen des Datenschutzes kein Recht in Unterlagen einzusehen. Soll sie im Rahme der Verhinderungsvertretung aktiv werden, sollte die VPSchwb sie informieren damit sie (Stelli) die Aufgaben wahrnehmen kann.

» Ich hab sicher noch mehr Fragen, da ich gerade erst anfange, mich mit der
» Materie vertraut zu machen.
Da heißt es, viel lesen, zum Beispiel auf den Seiten hier und in Forumsbeiträgen. Vor allem vor Fragestellung. Wie im Hinweis über dem Textfeld darum geben "Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden!"

Daher auch bitte den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim ..... (...von der Redaktion)" lesen und beachten.

Danke und viel Spaß im Mandat.

PS: Ich habe den Eindruck, man könnte das Verhältnis zwischen VPSchwb und Stell verbessern. Wenn ja solltet ihr reden.

SBV in anderer Schicht-Heranziehung Stelli?

blühmchen, Niedersachsen, Sunday, 10.04.2011, 13:32 (vor 4789 Tagen) @ hackenberger

Danke für die Antworten!

mmmhh.... verstehe ich das richtig, dass ich mich nicht selbst aktiv einbringen kann solange die VPschbV nicht abwesend ist, aber der SBVertreter mich einbinden kann in die Arbeit der SBVertretung>

Und nein, er und ich haben keine Kommunikationsprobleme. Es ging nur um einen reibunglosen Einstieg in die Arbeit und je mehr Probleme im Vorfeld aus dem Weg geschafft werden können, um so einfacher ist es.
Zumal ich mich für dieses Amt habe aufstellen lassen, um was zu tun, nicht um mich dort auszuruhen weil ich "nur" 1.Stelli bin.

SBV in anderer Schicht-Heranziehung Stelli?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 10.04.2011, 14:07 (vor 4789 Tagen) @ blühmchen

» Danke für die Antworten!
»
» mmmhh.... verstehe ich das richtig, dass ich mich nicht selbst aktiv
» einbringen kann solange die VPschbV nicht abwesend ist,
Das hast Du so richtig verstanden. Die VP muß Dich ausdrücklich aktivieren. Ausnahmen gibt es nur, wenn die VP offensichtlich handlungsunfähig ist, zB ins Koma fällt.
» aber der SBVertreter mich einbinden kann in die Arbeit der SBVertretung>
Nur sehr begrenzt, da die VP zB den Datenschutz ggü den sbM zu beachten hat, der auch in Bezug auf den Stelli gilt, wenn dieser nicht amtiert.
Außerdem gibt es keine Freistellung von der Arbeit, wenn der Stelli ohne rechtliche Notwendigkeit "einfach mal so" zusätzlich herangezogen wird

» Zumal ich mich für dieses Amt habe aufstellen lassen, um was zu tun, nicht
» um mich dort auszuruhen weil ich "nur" 1.Stelli bin.
so ist es aber leider vom Gesetz her: Du mußt warten, bis Du die VP vertreten mußt, vorher und nachher bist Du aus der Funktion 'raus.

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV in anderer Schicht-Heranziehung Stelli?

blühmchen, Niedersachsen, Sunday, 10.04.2011, 14:20 (vor 4789 Tagen) @ albarracin

»
» » Zumal ich mich für dieses Amt habe aufstellen lassen, um was zu tun,
» nicht
» » um mich dort auszuruhen weil ich "nur" 1.Stelli bin.
» so ist es aber leider vom Gesetz her: Du mußt warten, bis Du die VP
» vertreten mußt, vorher und nachher bist Du aus der Funktion 'raus.

na Klasse.... aber das ist mir schon beim Lesen von anderen Beiträgen aufgefallen, dass das Gesetz da Lücken hat. ok, meiner Meinung nach Lücken.

Danke!

Mfg
dat Blühmchen

SBV in anderer Schicht-Heranziehung Stelli?

hackenberger, Sunday, 10.04.2011, 14:28 (vor 4789 Tagen) @ blühmchen

Hallo Blühmchen

» na Klasse.... aber das ist mir schon beim Lesen von anderen Beiträgen
» aufgefallen, dass das Gesetz da Lücken hat. ok, meiner Meinung nach
» Lücken
Nein, keine Lücken. Die SchwbV ist per Gesetz eine [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11688#p11689]Ein-Personenvertretung[/link].

Übrigens auch bei den BR haben die Ersatzmitglieder (vregl. den Stelli) ein ruhendes Mandat.

Selbst wenn die VPSchwb in Urlaub oder Krankist, kann sie sich als NICHTVERHINDERT erklären und könnte dann auch an BR-Gremien teilnhemen. Es dürfen dann nur die die Wähler nicht darunter leider, sonst könnte man ihr eine Pflichtverletzung vorhalten. Weiter dürfte bei AU und dann das Mandat wahrnehmen die Gesundung nicht darunter leiden, sonst könnte der AG Probleme machen.


Stellvertreter / Stellvertreterin - Rechte und Möglichkeiten

Man kann als begeisteter Stelli sich gerne stets in der Freizeit z.B. auch durch fleißiges lesen auch hier im Forum und den weiteren Seiten fit machen. Auch gerne fit für ggf. zukünftige weitergehende Aufgaben. Aber auch um im Falle der Verhinderungsvertretung sofort optimal handeln zu können für die Koll.

SBV in anderer Schicht-Heranziehung Stelli?

blühmchen, Niedersachsen, Sunday, 10.04.2011, 15:23 (vor 4789 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

naja, ich empfinde das als Lücke, wenn so eine Institution eine Ein-Mann-Einheit ist. Gerade weil das Thema Scherbehinderte so wichtig ist. Aber das ist wohl eher meine persönliche Meinung.


MfG
dat Blühmchen

RSS-Feed dieser Diskussion