Arbeitgeberbeauftragter (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo liebe MitstreiterInnen,
mich stellt sich gerade die Frage, ob mir als G-SBV und K-SBV ein Arbeitgeberbeauftragter benannt werden muss. Oder ist es ggf. ausreichend, wenn die jeweiligen, den Konzern angehörige Betriebe, eigene Beauftragte benennen.
Dank und Gruß
Paul