Delegieren an PR möglich? (Stellvertreter/in)

hackenberger, Tuesday, 12.07.2011, 09:44 (vor 4696 Tagen) @ CHM

Hallo Claudia

» Kann ich die Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen ausnahmsweise an
» jemanden delegieren, der kein stellvertretendes Mitglied der
» Schwerbehindertenvertretung ist, z.B. an ein Personalratsmitglied>

NEIN!!
Die Aufgaben der SchwbV können ausschließlich durch die SchwbV wahrgenommen werden.

Aber der PersRat ist ja ggf. als PersRat dabei.

Die SchwbV muss hier halt abwägen was ist der wichtigere Termin.

Du kannst aber auch trotz Urlaub teilnehmen. Urlaub bedeutet nicht zwingend im Mandat verhindert. Du kannst dann am Vorstellungsgespräch teilnehmen und wegen zeitgleichen Termins der Stelli an der Arbeitsplatzbegehung.

Nur, wenn Du teilnimmst bekommst Du keinen Ausgleich dafür, ist dann wirklich Ehrenamt.

PS: ich denke, dass Einstellungsgespräch ist der wichtigere Termin, denn es trifft eine ggf. neuen Koll. besonders. Die Arbeitsplatzbegehung kannst Du ggf. nachholen, denn Du kannst ja immer die Koll. am Arbeitsplatz aufsuchen. Auch gibt es dort ein Protokoll und auch der PersRat ist dabei. Weiter kannst Du ggf. auch an beiden Terminen teilnehmen. Denn das Vorstellungsgespräch dauert vielleicht ja nicht den ganzen Tag.


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