SBV UND Vertreter abwesend - was nun? (Stellvertreter/in)

hackenberger, Thursday, 14.07.2011, 10:59 (vor 4694 Tagen) @ Amor

Hallo Amor

» Wie ist die Rechtslage, wenn sowohl der SBV als auch sein Vertreter für
» längere Zeit (1 oder 2 Wochen) abwesend sind> Gibt es dazu irgendeine
» Rechtsvorschrift>
Klar gibt es diese. Es ist das SGB IX!

» Würde dieses einen Verstoß gegen irgendeine Rechtsnorm darstellen>
Nein, aber es wäre sehr ungeschickt, sofern es keinen weiteren Vertreter gibt!
Denn dann ist der Betrieb/ die Dienstelle in dieser Zeit betreffend der SchwbV "vertretungslos". Denn es darf/ kann dann keiner die Rechte der SchwbV in dieser Zeit wahrnehmen. Denn die Aufgaben der SchwbV darf ausschließlich die gewählte SchwbV wahrnehmen. Mit der einen Ausnahme des § 97 Abs. 6 Satz 1, 2. Halbsatz. Dieses trifft hier aber nicht zu, da es ja eine gewählte SchwbV gibt welche "nur" verhindert ist.

» Bin ich als SBV verpflichtet, derartige Situationen zu vermeiden (z. B.
» durch Abstimmung des Urlaubs)>
Verpflichtet nur indirekt, da man ja angetreten ist die besonderen Interessen der Schwerbehinderten/ Gleichgestellten zu vertreten. Also die Aufgaben gem. § 95 SGB IX wahrzunehmen. Daher sollte man versuchen eine solche Situation, also vertretungsloser Zeitraum, zu vermeiden.

PS: Ich habe das Gefühl, dass hier eine Schulung ratsam ist, weil Grundsatzfragen. Auch doch bitte einmal den Hinweis über dem Textfeld und im ersten (1.) Forumsbeitrag "Streng geheim.." lesen. Also "Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden! und unter A-Z" nachsehen. Denn diese Thematik hatten wir schon.

Bitte auch das Profil noch etwas ergänzen:
Anzahl der Schwerbehinderten und eine Aussage PersVG Bund oder Land, da unterschiedliche Rechte


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