Schriftsatz - Verhandlung (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo
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»
» Trotzdem interessiert es mich, ob die Gesamtschwerbehindertenvertretung
» und die örtliche Vertretung den ganzen Schriftverkehr so einfach dem
» Anwalt des Arbeitgebers zur Verfügung stellen muss.
Was sagt denn dein Anwalt dazu>
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."