alle örtlichen SBV und deren Stv im Urlaub/Krankheit -> kann GVP ran? (Stellvertreter/in)

hackenberger, Thursday, 11.08.2011, 12:15 (vor 4656 Tagen) @ Mister M

Hallo Michael,

wir hatten zwar auch diese Thema schon ;-)

Doch kurz die Antwort!

NEIN!!
Der GBR ist hier außen vor, halt ungeschickt geplant ;-(

Aber Urlaub bedeutet ja nicht zwangsweise Verhindert! Man kann sich auch im Urlaub oder bei Krankheit als Nichtverhindert erklären und dann sein Mandat, z.B. Teilnahme an BR-Sitzung, wahrnehmen.

Es ist nur zu beachten, es gibt dann weder Fahrkosten noch Freiueitausgleich, ArbG Bonn 6.11.2008, 3 Ca 1643/08. Es ist dann ECHTES Ehrenamt. Bei Krankheit, darf die Mandatswahrnahme dann auch die Gesundung nicht beeinträchtigen.

Die VPSchwb kann aber den Urlaub für/wegen Mandatsaufgaben unterbrechen. Der AG dürfte hier einer solchen Unterbrechung nicht widersprechen, wenn dieser Zustand z.B. durch Krankheit der Stelli, welche ja hier vertreten sollten ungeplant entstanden ist. Denn es gilt dann hier eine vertretungslose Zeit und damit ggf. Nachteile für die Koll. zu vermeiden.

Aber Vorsicht, wenn man hier einmal von sich aus mit dem Thema "Urlaubsunterbrechung" anfängt, könnte ggf. der AG auch einmal mit einem solchen Anliegen kommen. Daher lieber mal ein paar Stunden Freizeit z.B. für eine wichtige BR-Sitzung opfern.


[link=http://www.praxis-fortbildung.de/Aktuelles/default.asp>IdAktuelles=250]Ersatz für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit[/link]


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