Arbeitsschutzausschuss (Sitzung)
Hallo,
» da ich erst seit letzem Jahr in der SBV bin habe ich eine wichtiges
» anliegen.
» Darf ich an den Sitzungen der ASA nur teilnehmen wenn Fragen der
» Arbeitssicherheit, die speziell auch die Schwerbehinderten betreffen auf
» der TO stehen,
NEIN
» oder an allen Sitzungen.
Ja klar, § 95 Abs. 4 1. Halbsatz ist doch eindeutig
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__95.html[/link]
Da steht bei Sitzungsteilnahme nirgends was von einer thematischen Einschränkung!
Du bist schon seit letztem Jahr SBV > Mit Grundseminar und Kommentar sollte sich diese Frage doch gar nicht mehr stellen.
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&Tschüß
Wolfgang