Gewerbeaufsichtsamt zu Besuch (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 21.10.2011, 14:52 (vor 4608 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

habe nun im Urlaub nur bedingten Zugriff auf Unterlagen. Auch bei diesem Thema kommt es auf die Feinheiten/ Spezifika an.

Sowohl Herr Düwell wie auch Herr Knittel bringen es in ihren Unterlagen daher auch auf den Punkt.

So findet man im Knittelkommentar § 99, Rn 19 dann die entscheidenden Aussagen betreffend der Zusammenarbeit mit dem Ämtern wie Arbeitsschutzbehörden (u.a. Gewerbeaufsicht).

. . . . .für Arbeitssicherheit zu Themen des Arbeitsschutz. . . .
Gemeint sind also die Themenfelder Arbeits- und Gesundheitsschutz (ASA Ausschuss). Also Themen aus dem Bereich des § 81 Abs. 4 SGB IX.

Das ergibt sich auch aus der BAG Entscheidung 7 ABR 2/09, siehe Beitrag von Zicko v. 15.04.2011

Denn bei diesen Themen haben wir die besondere Betroffenheit der Schwerbehinderten.

Bei den grundsätzlichen Fragen zur Arbeitszeit und deren Einhaltung (ArbZG) aber eben nicht. Es betrifft vielmehr im wesentlich Größeren Umfang die Nichtbehinderten Koll. Vielleicht sogar Bereiche in welchen gar keine Schwbs beschäftigt sind.

Die Themenkomplexe "Einhaltung der Höchstarbeitszeiten tägl/wöchentl" also nicht. Doch so lese ich Deinen Beitrag ging es aber bei Dir. Dieses sind Themen des BR u.a. aus § 80 Abs. 1 BetrVG.

Bei diesen Themen sollte man auch immer bedenken, weisst man hier dieses Amt auf Verletzungen hin so müssen diese im Rahmen der Amtsermittlung handeln und es drohen dem AG Ordnungsmaßnahmen.

Auch ist es ein Unterschied Kontakte haben/ pfegen und in den Betrieb einbestellen und dann ggf zu Themenfeldern welche nicht die unseren sind und dann ggf auch noch Arbeitszeitunterlagen/ Nachweise offen legen.

Aber wie auch immer zu solchen Themenfeldern sollte man sich immer mit dem BR-Gremium und BRV absprechen. Alleine auch schon weil ja auch diese dann ggf weitere Bedarfe haben.

Wir wären ja auch als SchwbV nicht beglückt, wenn der BR/ BRV oder Teile des BR ohne Absprache mit uns das IA oder den IfD ins Haus zu Besprechungen bestellen würden.


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