Arbeitsplatz (Hilfsmittel)
Hallo Bernhard,
O.K. §3 besagt was über Gesundheits und Sicherungsschutz am Arbeitsplatz.
» Es geht ja wohl darum, dass der Schwerbehinderte ggf. aus Gründen der
» BEHINDERUNG, Das wäre dann wie zu Beginn beschrieben ein Fall des § 81
» Abs. 4 Satz 5 SGB IX.
Ist überhaupt ein AG verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen>
Laut §81 nicht immer.
Ein Anspruch nach Satz 1 besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Was ist zumutbar>
Geht dann der SB leer aus>
Gruß Jürgen
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Gruß
Jürgen