Verfall (Zusatzurlaub)

Sando, Schleswig Holstein, Thursday, 03.11.2011, 09:54 (vor 4580 Tagen)

Moin, ich habe für meinen konkreten Fall keine Lösung gefunden.
Arbeitnehmer von uns hat jetzt nach Klagefahren das Urteil bekommen
das er rückwirkend ab Antragseingang (16.10.2010) GdB 50 erhält.
Arbeitgeber behauptet , der Urlaub für 2010 sei verfallen
und will nur die 5 Tage für 2011 gewähren.
Ich sehe das so , das er trotzdem noch anteilig 2 Tage für 2010
bekommen müßte
Unser Arbeitgeber argumentiert aber,
da er Sie nicht bis 31.03.2011 genommen hat sind Sie verfallen.
Der Arbeitnehmer wußte ja gar nicht,
das er Sie überhaupt durch den GdB erhält.
Kann bitte jemand für Aufklärung sorgen >>>>>


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