GSBV-Mandat (Gesamt-Konzern-SBV)

ke061005, Bayern, Saturday, 21.04.2012, 10:37 (vor 4411 Tagen)

Hallo zusammen,
Bei Bildung einer neuen GmbH geht zukünftig die Betriebszugehörigkeit der GSBV gemäß §613a BGB von der bisherigen GmbH&Co KG auf diese neue GmbH über.

Besteht weiterhin die Wählbarkeit als GSBV sprich bleibt das Amt der GSBV unberührt (oder geht es unter oder wirkt ein Rest/Übergangsmandat bis zu event. Neuwahlen), wenn im Struktur-TV zwischen der alten GmbH&Co KG und neuer GmbH folgendes steht>

§2 Abs. 2 und 3:
(2) Die im Geltungsbereich dieses Vertrages liegenden Betriebsstätten der an diesem Tarifvertrag
beteiligten Gesellschaften werden zu einer einzigen betriebsverfassungsrechlichen Organisationseinheit
zusammengefasst.
(3) Die Zuordnung gemäß § 2 Absatz (2) gilt für die Beschäftigten aller im Geltungsbereich genannten
Gesellschaften.

Zusätzlich besagt §7 folgendes:
Die geographischen und gesellschaftsübergreifenden Bestimmungen dieses Tarifvertrages gelten
entsprechend für die Bildung der Jugend- und Schwerbehindertenvertretung, sowie die Entsendung
in die Gesamtjugend- und Gesamtschwerbehindertenvertretung.

Danke schonmal und schönes Wochenende!


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