geplante DV (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Thursday, 26.04.2012, 21:03 (vor 4405 Tagen) @ Trick27

Hallo Trick27,

» Hier ist ja das nächste Problem! Er hat sich völlig aus der Verantwortung
» genommen und gemeint (nach der Wahl). Das ich für alles verantwortlich sei
» und somit stehe ich alleine da:(
Das Thema hatten wir auch schon hier, denn das SGB IX sieht für solche Fälle auch die Möglichkeiten von OWI gem. § 156 SGB IX vor.

Hier nochmals ein Auszug aus dem Knittelkommentar zum § 98 SGB IX, Rn 22
Ein Verstoß des Beauftragten gegen die ihm obliegenden Pflichten kann ggf. als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Beauftragte des Arbeitgebers als Personalleiter selbstständig Einstellungen und Entlassungen vornehmen darf. Als mögliche Bußgeldtatbestände nach § 156 SGB IX kommen bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung namentlich in Betracht (vgl. GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 42):

Dieses einmal dem BA-Schwb zur Kenntnis bringen und ggf. handeln.

» Die nächste Frage wäre. Da ich hier mit dem PR verhandeln muss, stellt sich
» für mich die Frage inwiefern ich der PR Auskunft über die Beeinträchtigung
» des MA geben muss> Das Sie selber wissen wer SB ist ist klar aber über die
» Erkrankung wissen Sie nichts. Denke das dies denen auch nicht zu
» interessieren hat oder sehe ich das falsch>
Über die betrieblichen Notwendigkeiten aus Gründen der Behinderung darf man mit dem BR/PR reden. Auch weil auch diese dem Datenschutz unterliegen, also diesen beachten müssen.

Es geht ja hier dann auch nicht um die Gründe der Behinderungen, sonder die Auswirkungen auf die Arbeit. Diese muss der BR/PR auch kennen, weil ja auch diese diese in ihren Entscheidungen beachten müssen.

PS: Vielleicht sollte man aber auch einfach einmal mit dem AG reden ob man nicht für diesen einen Betroffenen aus nachvollziehbaren Gründen eine Ausnahme von der generellen Regelung finden kann.


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