Freistellung/Personaldatenschutz (Lektüre / Gesetze)

stefanmann, Essen, Tuesday, 15.05.2012, 08:54 (vor 4367 Tagen) @ Trick27

» »
» Frage 2:
»
» Eine Teamleiterin hat mich heute angeschrieben (per Mail), Ihr Auskunft
» über eine sbMA zu geben (GdB; seit wann; seit wann leidensgerechter
» Arbeitsplatz)zwecks einer MA-Beurteilung (muss alle paar Jahre gemacht
» werden). Nach RS mit meiner Büroleiterin, meinte diese (reines
» Bauchgefühl), dass dies gegen das Personldatenschutz Gesetz verstößt aber
» sich hier nicht sicher ist. Mein Vorgänger konnte mir auch nicht helfen, da
» er so eine Anfrage noch nie hatte.

Hallo!
Warum benötigt die Büroleiterin diese Angaben> Wenn die Leistungsbeurteilung wegen der Schwerbehinderung "schlecht" ausfällt, dann nenne ich das Diskriminierung.
Ich selbst wurde vor ein paar Wochen beurteilt (im Rahmen der jährlichen Leistungsbeurteilung), wegen meiner (Mehrfach)Behinderung negativ. Dagegen habe ich mich gewehrt. Nun kommt es zur Schlichtung innerhalb der Firma. Falls auch hier keine Einigung erzielt wird, erwäge den Gang zum Rechtsanwalt.
Meiner Meinung nach soll die Leistungsbeurteilung unabhängig von Behinderung/Krankheit/Ausfallzeiten usw. erfolgen.
Gruß Stefan

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Gruß stefanmann


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