Schulung (Stellvertreter/in)

hackenberger, Monday, 16.07.2012, 20:03 (vor 4316 Tagen) @ Boro

Hallo Boro,

» Ich bin mir a) nicht im klaren darüber, was ich davon halten soll
Ja, dass musst Du entscheiden. Da ja der Stelli nicht einen grundstzlichen Anspruch hat.

» b) ob er das so festlegen kann.
Grundsätzlich NEIN, doch dann kann es geschehen, dass der AG zur Stelli-Schulung NEIN sagt.

Weiter lese auch mal unter A-Z "unter "S, wie Schulung usw." was wir dort geschrieben haben.

PS: Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Bitte alle Punkte beantworten. Also noch "Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten"

Denn gerade bei dieser Frage auch wäre diese Hinweis schon ggf wichtig.


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