Was passiert beim Rücktritt der Personalräte (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
die örtlichen SBVen bestehen aus eigenem Recht (§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) und sind vom Rücktritt der PRe nicht betroffen.
--
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
die örtlichen SBVen bestehen aus eigenem Recht (§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) und sind vom Rücktritt der PRe nicht betroffen.
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Wolfgang
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