Geschäftsleitung (Versammlung)

hackenberger, Friday, 09.11.2012, 11:14 (vor 4208 Tagen) @ Aktion

Hallo Petra,

auch hier wie so oft der Hinweis erst einmal unter A-Z "Schwerbehindertenversammlung"
nachsehen, dort findet man auch hier wei meistens die Antwort, wie übrigens auch in dem Gesetz/ der Kommentoerung zum (§ 95 Abs. 6 SGB IX). ;-)


PS: Dieser Tipp gilt auch für die Fragen (Nachweis über SBV Arbeit -§ 96 Abs. 3 SGB IX-, Standort der Seminare -§ 96 Abs. 4 u. 8 SGB IX, Bürostühle an 2 Arbeitsplätzen> -§ 81 Abs. 4 SGB IX- und Behinderten-WC -§ 81 Abs. 4 SGB IX-) der Fragesteller vorher.


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