Feiertagsarbeit (Lektüre / Gesetze)
Hallo,
fällt Mehrarbeit an, wird solche angeordnet oder handelt es sich um Regelarbeitszeiten lt. ArbV.
Denn nur Mehrarbeit fällt unter den § 124 SGB IX. Betreffen Ersatzruhetag gibt es keine Sonderregelungen.
Eratzruhetag im Vorgriff ist zulässig und es kann ein ohnehin arbeitsfreier Tag sein § 11 ArbZG.