Schulungsanspruch für 2. stv. SBV (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Wednesday, 12.12.2012, 17:08 (vor 4173 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

...Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion(en) verwenden!! Also sowohl im Forum wie auf der Startseite.
Schade, dass diese stete Bitte so selten beachtet wird. :-(

Auch in Forumsbeiträgen hatten wir dieses Thema schon. :-(


Denn auch hier hätte sie zum Erfolg geführt. Denn unter der Sonderseite Urteile hätte man dann dieses gefunden "Freistellung für den zweiten Stellvertreters zur Schulung möglich AGr Frankfurt am Main
Az. 24 BVGa 775/11 vom 22.09.2011"

Weiter findet man im Web oder ggf beim BR/PR Infos, denn es ist hier eine mit den Rechten der Ersatzmitglieder BR/PR geltende vergleichbare Rechtslage.


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