Fachtagung Land in Sicht:perspektiven zur Prävention und Behandlung (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 15.01.2013, 09:43 (vor 4139 Tagen) @ silke

Hallo Silke,

zum einen ist nicht erkennbar, gibt es betroffene Schwerbehinderte. Weiter kann hier auf Grund deiner privat erworbenen fachlichen Kenntnis der AG zu Recht die Notwendigkeit in Frage stellen. Laut SGB IX muss aber der AG nur notwendige Kosten tragen. Es bleibt dann letztlich nur der Rechts-/ Klageweg, mit offenem Ausgang. Ich sehe hier keine Mandatsbehinderung, auch wegen der aufgeführten Punkte und weil hier das Gesetz und der TV die Handlungsmöglichkeiten ja vorgibt.


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