Abstimmung (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Saturday, 19.01.2013, 11:00 (vor 4137 Tagen) @ DickesHemd

Hallo Paule,

ich gehe hier einmal von Unwissen des PRV aus. Daher sollte man reden. Auch die Aussetzung ist/war hier ein Weg des lernens. Denn nun muss der PR sich erneut mit dem Thema/Beschluss befassen.

Wichtig ist beim Aussetzen von Beschlüssen auch, dass man den AG hierüber informiert. Denn nur dann weiß dieser, dass er hier die geplante Maßnahne wegen fehlens eines gültigen Beschlusses nicht umsetzen kann/darf. Denn es könnte ja sein, dass ein BR/PR ggf trotz Aussetzung dem AG mitteilt sie hätten einen Beschluss gefasst.

Man kann sofern die PRM oder der PRV Beamter ist, diese auch einmal darauf hinweisen, dass ihnen bei Verstößen gegen Gesetze, also auch das SGB IX noch anderes Übel drohen kann. Lese dazu mal [link= http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12546]hier[/link]!

PS: Ggf auch interessanter Beitrag.
[link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12340]Möglichkeiten des Handelns bei Verstößen des AG gegen das SGB IX[/link]


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