Europa-SBV (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Bernhard,
vielen Dabk für Deine schnelle Antwort.
» Das SGB IX ist auch im Gültigkeitsbereich auf die Bundesrepublik
» beschränkt!
Das Betriebsverfassungsgesetz endet ebenso an den Landesgrenzen. Trotzdem gibt es Europa-Betriebrsratsgremien. Das allein kann kein Grund sein, keine Europa-SBV wählen zu können.
» Ein Europäisches Gesetz oder sonstige Regelung welche eine Bildung
» ermöglichen würde gibt es auch nicht. Das Betrifft auch, das
» Teilnahmerecht. Auch ein solches haben wir nicht.
Ich vermute, das es andere Regeln gibt die einen Europa-Rat ermöglichen. Leider wird man in diesem Regelwerk die Vertretung der Schwerbehinderten vergessen haben.
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Viele Grüße
DickesHemd
Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)