LOB Betriebliche Kommission (TVöD / TV-L)

barevi, Bayern, Unterfranken, Thursday, 24.01.2013, 13:41 (vor 4118 Tagen)

Liebe SBVler,

bei uns entsteht seitens der GL mal wieder die Frage, ob es der SBV "erlaubt" ist, an Sitzungen der Betrieblichen Kommission (beratend) teilzunehmen. Nun habe ich zwar folgenden Link http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4274 gefunden, allerdings ist dieser aus dem Jahr 2007 und auch der darin angegebene Auszug aus dem Heft "Behindertenrecht" ist nicht der neueste.

Meine Frage: Gibt es neuere Gerichtsurteile, Feststellungen oder Kommentare, die etwas über das Teilnahmerecht der SchwbV in der Betrieblichen Kommission aussagen>

Für Eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt
und grüße rundum

Barevi

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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom


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