Mandatserfüllung (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Steffen,
nur die Wähler haben die Möglichkeit nach § 94 Abs. 7 Satz 5 SGB IX dies einzuleiten.
Die Wähler haben das, was sie gewählt haben.
Die GSBV hat keine Handlungsoptionen in einem Betrieb mit bestehender SBV.
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Gruß
Wolfgang