Vertreter ja oder nein (Stellvertreter/in)

hackenberger, Tuesday, 05.03.2013, 16:30 (vor 4084 Tagen) @ cathy

Hallo,

was spricht dagegen ihn eintzsetzen, wenn er nichts macht, macht er auch nichts kaputt oder falsch.

Es ist zwar dumm, wenn er sich so verhält, doch er wurde gewählt und bei der nächsten Wahl kann man es ändern.


Grundsätzlich gilt: Urlaub oder Karnkheit suspendiert nicht zwangsweise vom Mandat. Auch wenn man grundsätzlich von der Verhinderung ausgeht. Weiter gilt auch die Mandatspflicht für gewählte.


Das Thema Nichtverhinderung /Nichtverhinderungserklärung trotz Abwesenheit ist analog wie bei BR auch.

Auch hat der BR hier nichts zu bestimmen. Es gilt die Weisungsfreiheit drr SchwbV auch hier.


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