Teilnahme an Konferenz SBV (Seminare / Fortbildung)

blühmchen, Niedersachsen, Thursday, 14.03.2013, 15:01 (vor 4081 Tagen) @ silke

» die Fachkonferenz wird vom Verdi Forum Nord e.V. organisiert
» U.a. referiert Prof. Dr. F.J. Düwell über den Umgang mit sensiblen Daten in
» unserer SBV-arbeit und der Novellierung des SGB IX..
»

Genau das ist die Konferenz. Und es hat sich auch alles geklärt, nach einem persönlichen Gespräch mit dem GF.

Allerdings hab ich jetzt das gleiche Problem mit einer Arbeitsrechtskonferenz die von Verdi Forum Nord e.V. organsiert wird im September.

Diesmal hab ich gleich das Programm mitgeliefert und auch das vorgeschriebene Prozedere eingehalten.

Allerdings bekam ich dann die folgende Antwort.:

es handelt sich bei dieser Konferenz unseres Erachtens nicht um eine Weiterbildung, bei der arbeitsrechtliches Grundwissen vermittelt wird, sondern um eine Fachkonferenz, die ein spezielles arbeitsrechtliches Fachwissen voraussetzt.
Zudem sehen wir das Thema Arbeitsrecht nicht primär bei der Schwerbehindertenvertretung.
Wir lehnen eine Teilnahme an dieser Konferenz daher ab.
Sollte es seitens der Schwerbehindertenvertretung nötig sein arbeitsrechtliche Fragen zu klären, wenden Sie sich doch bitte vertrauensvoll an die Kollegen aus dem Betriebsrat. Dort ist das nötige Wissen aus einer Vielzahl entsprechender Arbeitsrechtsseminare definitiv vorhanden und man wird wissen, was zu tun ist.

Was soll ich davon halten> Wenn ich jetzt den §96 heran ziehe, Abs.4 und dazu die Kommentierung dazu lese, hat die SBV ein besonderes Recht an Schulung und Bildung... LAG Berlin v. 19.05.1988 - 4Sa 14/88 ... Auszug: Die vertretung einer speziellen und besonders schutzwürdigen Arbeitnehmergruppe und der Umstand, dass der Schwerbehindertenvertreter in der Regel bei der Efüllung seiner Aufgaben weitgehend auf sich gestellt ist, bedingt eine besonders sorgfältige Schulung als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben."

Ebenso der Begriff der Erforderlichkeit, der in der Kommentierung als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs dargestellt ist. Und nach dem ich auch einen gewissen Spielraum habe bei der Beurteilung der Erforderlichkeit.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ich weiter verfahren sollte. Den anwaltlichen Weg gehen und die Teilnahme erstreiten> Oder still halten>


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