Teilnahmerecht an Personalgesprächen (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 11.04.2013, 13:04 (vor 4057 Tagen) @ Kenny

Hallo Kenny,

» als SBV werde ich immer wieder zu Personalgesprächen/Beurteilungsgesprächen
» dazugeholt.
»
» Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dies> Kann mir das bitte jemand sagen>
Die Rechtsgrundlage ist § 95 Abs. 2 SGB IX. und das analoge Recht der SchwbV gem. der der BR/PR.

Weiter, der AG hat die SchwbV bei Themen /Punkten die Schwbs betreffend umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu höhren. Wenn also das oder aus dem Gespräch sich Maßnahmen ergeben, ist es sinnvoll die SchwbV gleich hinzuzuziehen. Denn es ist ja idR nicht ausgeschlossen, dass sich im Verlauf des Gespräches Änderungen ergeben können. So dass der AG dann erst einmal den § 95 Abs. 2 SGB IX neu anwenden müsste.

Aber auch der § 81 und 84 SGB IX, aber auch Fürssorgerichtlinien/-erlasse im öffentlichen Dienst begründen in bestimmten Fällen das Beteiligungs-/ Teilnahmerecht.

Nutze doch auch bitte einmal die Suche "Suchbegriff [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=personalgespr%E4ch&category=0&ao=and]Personalgespräche[/link]" und schaue einmal unter A-Z nach.

Es gilt hier die Analogie zum § 82 Abs. 2 BetrVG, sowie bei den Tehmen de3 §§ 83 Abs. 2 und 84 Abs. 2 BetrVG bzw den entsprechenden §§ des PersVG.

Hinweis:
Sofern der AG zum Personalgespräch "bittet" kann sich ggf auch die Betroffenheit des § 84 Abs. 1 SGB IX ergeben, wenn der Grund ein negativer ist.
§ 84 Abs. 1 SGB IXDer Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung ..........
Entscheidend sind hier die Worte "führen können!"

PS: Aus Deiner Frage könnte man auch leider herauslesen, dass Du hier die Frage stellst, MUSS ICH DORT HIN>>
Dieses wäre dann aber nicht verständlich.

Weiter hast Du offenbar Schulungsbedarf. Daher doch das Recht auf Qualifizierung welches auch eine Mandatspflicht ist umsetzen.


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