Neuwahl 2014, (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 16:44 (vor 4031 Tagen) @ xray

Hallo,

» ich habe die Suchfunktion genutzt und mir ist doch noch etwas unklar.
Hier hätte der § 94 Abs. 7 SGB IX und die Kommentierung ggf Klarheit geschafft.

» Ich wurde in einer außerordentlichen Wahl wegen Ausscheidens der
» SBV-Vorgängerin zur SBV im Juni 2010 gewählt.
» Die Vorgängerin hat schriftlich im Aushang festgehalten, dass die Amtszeit
» bis Juni 2014 andauert.
Da hat sie etwas falsch ausgedrückt!

Denn klar bist Du für den Rest der gesamten Wahlperiode gewählt!

» Muss die Neuwahl zum Ende der Amtszeit (Juni 2014) erfolgen oder zum
» regelmäßigen Termin in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2014 >
Klar erst zum nächsten Regelwahltermin!

» Viele Grüße und besten Dank
Danke und Bitte ;-)


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