Arbeit trotz Überstunden-Verbot ? (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 05.05.2013, 16:31 (vor 4027 Tagen) @ Nektarios

Hallo,

leider können wir Dir hier nicht weiterhelfen. Denn wie im Kopf der Webseite angegeben, sind wir hier ausschließlich ein Forum für betriebliche Mandatsträger.

Daher wende dich bitte mit deiner berechtigten Frage an die SchwbV/Br deines Betriebes. Diese sind gewählt um Koll. zu helfen.

Weiter ist Deine Frage/ Dein Problem auch ein rein arbeitsrechtliches Problem, also kein behinderten spezifisches Problem.

Wir bitten um Verständnis.

Nur so viel, freie Feiertage müssen nicht nachgearbeitet werden. Im Gegenteil, wenn man an Feiertagen arbeitet, muss der AG einen Ersatzruhetag gewähren. Siehe hierzu das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Sollte es kein BR oder SchwbV geben oder hier ncht geholfen werden kann, bleibt nur der Weg zum Anwalt.


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